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Rechtliches zum Thema Feuerwerk

Für den Umgang mit einem Feuerwerk besagt der Gesetzgeber, dass man eine Sorgfaltspflicht voraussetzt. Ein Feuerwerk ist mit Gefahren verbunden und wurde deshalb in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt. Besonders um diese Jahreszeit, wenn bald die Feuerwerkskörper Einzug in die Geschäfte halten, sollten nicht nur besorgte Eltern, sondern auch Jugendliche sowie die Geschäfte, die verkaufen, in die rechtliche Lage für Feuerwerke eingeweiht sein. Rechtliches zu Feuerwerk ist wichtig zu wissen, denn alle Beteiligten können im Falle eines Falles zur Rechenschaft gezogen werden und müssen sich verantworten. So gehört auch die Sorgfaltspflicht in die Kategorie „Rechtliches zu Feuerwerk“ und diese Pflicht gilt es, einzuhalten, um mögliche Gefahren für sich und andere zu vermeiden. Die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Rechtliches zu Feuerwerk wird vom Gesetzgeber ernst genommen und ist deshalb auszuführen. Zunächst besagt die Sorgfaltspflicht beim Feuerwerk, dass die Gefahr für Dritte ausgeschlossen sein muss – nach bestem Wissen und Gewissen. Dass Jugendliche gerne mit gefährlichen Böllern in Menschenansammlungen werfen, wirkt also der Sorgfaltspflicht gänzlich entgegen. Der Bundesgerichtshof geht, wenn etwas beim Feuerwerk passiert, grundsätzlich davon aus, dass der Zündende etwas fehlerhaft gemacht habe und dadurch ein Unfall passiert ist. Das bedeutet: Derjenige, der das Feuerwerk zündet, ist in der Beweispflicht.

Diese Regelung wurde nun gelockert, sodass sie nur innerhalb des Jahres gilt. Zu Silvester ist es Brauchtum, dass fast jeder – so auch Anfänger in der Pyrotechnik – zum Feuerwerk greifen und doch des Öfteren unbedarft damit umgehen. Natürlich sollte man auch hier niemanden wissentlich gefährden, aber in die Sorgfaltspflicht für Feuerwerke fällt die Silvesternacht nicht.

Foto: © Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO

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