In der Gemeinde Neuenhagen kommt es immer wieder dazu, dass sich Nachbarn, über das Abfeuern von Böllern und Raketen, beschweren. Sei es zu Hochzeiten, Einschulungen, Geburtstagen oder anderen Feierlichkeiten. Immer wieder werden die von Silvester übrig gebliebenen Knaller angezündet. Das erfreut nicht jeden, denn es wird als Lärmbelästigung gesehen.
Die Gemeindeverwaltung hat aus diesem Grund dir Bürger darauf hingewiesen, dass vom 2. Januar bis 30. Dezember das Abbrennen der Feuerwerkskörper nicht erlaubt ist. Dies besagt Paragraf 12 des Landeskommissionsschutzgesetztes. Demnach „bedarf das Entzünden eines Feuerwerks der Genehmigung des Ordnungsamts. Zweck der Anzeige ist es, Leben, Gesundheit und Sachgüter zu schützen“ hat Jutta Skotnicki der Gemeindeverwaltung erklärt.
Nut in begründeten Ausnahmefällen stellt das Ordnungsamt eine solche Genehmigung aus.
Das bedeutet im Grunde, dass eine Genehmigung nur erteilt wird, wenn es um gemeindliche Veranstaltungen oder Vereinsjubiläen geht. Auf bei Firmenfeiern werden solche Erlaubnisse gegeben.
Fühlen sich Bewohner durch das Abknallen der Böller belästigt, ist es ihr Recht hierfür die Polizei zu informieren. Auch darf im Nachhinein eine Anzeige beim Ordnungsamt gemacht werden.
Viele verstehen die ganze Aufregung nicht, aber es ist doch auch langweilig, wenn das ganze Jahr über Raketen und Böller abgeschossen werden würden. Worauf sollte sich denn sonst an Silvester gefreut werden. Schließlich ist es in der Nacht zu Neujahr eines der größten Höhepunkte, wenn alles gen Himmel schaut und sich das Lichterspektakel anschaut und immer wieder ein „oh“ oder „Wow“ zu hören ist.
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