Im Januar bekam es eine Berliner Autofahrerin mit Böller zu tun. Die Böller wurden unter ihr Auto geworfen und lösten den Beifahrer-Airbag aus. Die Frau wollte Anzeige erstatten, allerdings weigerte sich der zuständige Polizist, diese aufzunehmen. Nun begann die Gerichtsverhandlung. Das Amtsgericht Tiergarten ist für die Attacke mit dem Feuerwerk zuständig. Der Polizeibeamte beging Strafvereitelung und muss sich nun vor diesem Gericht verantworten.
Die Frau saß zum Zeitpunkt der Attacke mit dem Böller am Steuer ihres Fahrzeuges und wurde von dem vor ihr fahrenden Auto beworfen. Als sich einer der Böller unter ihrem Auto verirrte, löste die Explosion den Beifahrerairbag aus. Der angeklagte Polizeibeamte begründete die Ablehnung der Anzeige damit, dass sie keine Aussichten auf finanzielle Entschädigung hätte; außerdem handele es sich beim verdächtigten Fahrzeug um einen Dienstwagen. Ein Tätigkeitsbericht wurde immerhin geschrieben, aber eine Anzeige wurde abgewiesen. Der Polizist äußerte vor Gericht, die Frau sei selbst für die Tat verantwortlich; schließlich habe er mit einer Werkstatt geredet, die ihm bestätigte, der Airbag würde sich nicht von dem Böller öffnen. Weiterhin sei ihm noch im Januar unbekannt, dass es sich um einen Dienstwagen handele. Die Geschädigte sagte aus, der Polizist hätte auch seine Dienstnummer nicht angeben wollen. Gut, dass sie sich das Kennzeichen des vor ihr fahrenden Fahrzeuges gemerkt hatte. Angefangen hatten die Fahrer damit, Grimassen zu schneiden, bis dann der Böller unter ihrem Auto gelandet sei und den Airbag ausgelöst hätte. Zivilpolizisten waren es übrigens, drei Kollegen des Angeklagten, die den Böller warfen – im November soll der Prozess weitergehen.
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