Ein Kindergeburtstag ist eine tolle Sache – aber wer haftet, wenn es mit einem Tischfeuerwerk zu einem Unfall bei einem der geladenen Kinder kommt? Ein Tischfeuerwerk kann gefährlich werden, wenn man kurz nicht aufpasst. Und auch außerhalb vom Tischfeuerwerk können Unfälle passieren, beispielsweise bei einer aufregenden Schatzsuche, die im Freien stattfindet, oder auch beim Topfschlagen in den eigenen vier Wänden. Die wenigsten Eltern bedenken, dass Haftungsschäden bei einem harmlosen Kindergeburtstag geklärt werden müssen; natürlich insbesondere, wenn der Geburtstag mit einem Feuerwerk – und sei es nur ein Tischfeuerwerk – verbunden wird.
Zerkratzen die Kinder in ihrer überschwänglichen Art vielleicht sogar das Auto des Nachbarn, kann die Geburtstagsfeier ungeahnte finanzielle Aufwände fordern. Noch schlimmer kann es werden, wenn ein kindlicher Geburtstagsgast voller Freude auf die Straße rennt und von einem fahrenden Auto erwischt wird. Wer haftet in solchen Fällen? Experten geben an, dass ausschließlich für alle entstehenden Schäden – ob Feuerwerk oder zerkratztes Auto – die Eltern des Geburtstagskindes haften. Die Gäste werden zur Geburtstagsfeier schriftlich oder mündlich eingeladen und das hat zur Folge, dass die Eltern des Geburtstagskindes die Haftung für die Gäste übernehmen. Es lohnt sich, für solche Schäden eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nicht nur die eigenen Kinder werden vor Schäden durch ein Tischfeuerwerk oder andere Gefahren auf dem Kindergeburtstag geschützt, sondern generell alle Kinder, für die man an diesem Tag die Aufsichtspflicht übernimmt. Ist man kurz mal in einem anderen Raum, um vielleicht die Geburtstagsgeschenke zu holen, verletzt man seine Aufsichtspflicht nicht. Um auf Nummer Sicher zu gehen, lohnt sich der Abschluss der Versicherung.
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