Nach gesetzlicher Regelung sind Feuerwerke ausschließlich an Silvester und Neujahr erlaubt. Allerdings kann eine behördliche Ausnahme beantragt werden und so kommt man zu seinem Hochzeitsfeuerwerk.
Die Hochzeit soll der schönste Tag im Leben zweier Menschen werden. Was gäbe es für ein besseres Highlight, als ein Hochzeitsfeuerwerk? Gerade an den berühmten Heiratsdaten – dieses Jahr war es der 08.08.08, nächstes Jahr wird es der 09.09.09 – sollen nicht nur die Korken knallen! Auch ein unglaublich beeindruckendes Hochzeitsfeuerwerk gehört zum krönenden Abschluss einer Hochzeitsfeier!
Für die Hoch(zeit)saison im nächsten Jahr sollten sich Brautpaare beeilen, denn mindestens ein Jahr vor dem großen Ereignis sollte man die Hochzeitsfeier inklusive Hochzeitsfeuerwerk gebucht haben.
Das Hochzeitsfeuerwerk kann musikalisch untermalt werden. „All you need is love“ bietet sich genauso an, wie „I will always love you“. Damit wird aus einem Hochzeitsfeuerwerk sogar noch ein Musikfeuerwerk. Eine fantastische Möglichkeit also, diesen einen, besonderen Tag – vielleicht ja schon für den 09. September nächsten Jahres – zu feiern!
Für den behördlichen Antrag wendet sich das Hochzeitspaar bereits einige Wochen vorher, also unbedingt rechtzeitig, an das zuständige Ordnungsamt. Hierfür wird ein Antrag ausgefüllt, der dann in der Regel für Hochzeiten, runde Geburtstage oder andere Jubiläen genehmigt wird. Unbedingt muss man diesen Antrag rechtzeitig stellen, wenn jetzt der Hochzeitstermin schon feststeht, kann man durchaus ein, zwei Monate vor der Hochzeit das Feuerwerk beantragen! Wer sich eines Wedding-Planners bedient, wird sich darum nicht kümmern müssen. Wer die Planung der Hochzeit und damit auch die Planung für das Hochzeitsfeuerwerk selbst in die Hand nimmt, sollte frühzeitig beginnen!
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