In Tübingen wird das Silvesterfeuerwerk im Bereich der Altstadt verboten. Die Polizeibehörde erließ eine Verfügung und der Rat der Stadt billigte einstimmig den Beschluss. Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat treten der Gefahr gemeinsam gegenüber, die von Feuerwerkskörpern ausgeht. Es liegen Vermutungen nahe, dass von einem Feuerwerkskörper ein Brand im Dachstuhl der Linzschen Apotheke entfacht wurde. Die CDU Stadträtin Sabine Lüllich fordert mehr Möglichkeiten, damit Menschen und Gebäude geschützt werden können.
In das alleinige Ermessen des Oberbürgermeisters fällt die Verordnung einer entsprechenden allgemeinen Verfügung. Der Oberbürgermeister ist zwar auch oberste Polizeibehörde, doch Boris Palmer bat um politische Unterstützung bei den Fraktionen. Ende Juni 2009 folgte der Gemeinderat seinem Vorschlag.
Es wurde eine Verbotszone in Tübingen festgelegt, in der am Silvestertag kein Feuerwerk gezündet werden darf. Davon ist die komplette Altstadt betroffen. Dieses Verbot zieht sich von der Eberhardsbrücke bis westlich zur Mühlstraße, vom Stadtgraben bis zur Kelternstraße, von der Belthlestraße bis östlich zur Alleenbrücke und nördlich der Uhlandstraße. Mit einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit wird darauf hingewiesen, dass mit einer hohen Strafe zu rechnen ist, wenn dagegen verstoßen wird.
Für das ganze Jahr ist schon für die ganze Stadt ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Klasse II verhangen worden. Darunter zählen zum Beispiel Knallkörper, Schwärmer, Raketen, Kleinfeuerwerk und noch einige andere. Nur mit einer gesonderten Genehmigung dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden. Die einzige Ausnahme war bisher die Zeit von Silvester und Neujahr. Jetzt wurde in der Altstadt diese Ausnahme aufgehoben.
Die anderen Stadtgebiete von Tübingen sind davon nicht betroffen. In diesen kann der Jahreswechsel wie gewohnt farbenfroh, laut und rauchend begangen werden. Raketen, Kracher, Bengalo und Magnesiumfackeln dürfen weiterhin genutzt werden, um das neue Jahr zu begrüßen.
Foto: © Peter von Bechen / Pixelio