Die Änderung des Sprengstoffgesetzes wird derzeit in vielen Städten und Gemeinden, in denen es einen historischen Ortskern gibt, auch angewendet und das Verbot ausgesprochen. In der nähe von Kirchen, Alten- und Kinderheimen sowie Krankenhäusern dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht abgebrannt werden.
Nun hat sich auch die Frage gestellt, ob es für die Bereiche zwischen Ober- und Untertor in Markdorf ebenfalls zutrifft. Bernhard Brugger, Hauptamtsleiter, ist der Meinung, dass eine Allgemeinverfügung erlassen werden könnte, dies aber nicht notwendig ist. Schließlich hat es bis auf einen brennenden Tannenbaum in der Vergangenheit außerhalb der Altstadt keine Vorfälle gegeben und es müsse ja auch nicht immer alles verboten werden.
Es ist im Grunde eine Eigenverantwortung der, dass nichts passiert. Außerdem ist das Silvesterfeuerwerk auch eine Kultur. Und es ist auch niemand da, der das eigentlich alles kontrollieren kann, denn auch die Polizei hat nicht so viele Einsatzkräfte, die für solche Zwecke entbehrt werden können.
Es kann beim Abschießen von Raketen kann immer etwas passieren, ob nun in der Altstadt oder anderswo. Wenn die Böller und anderen Feuerwerkskörper nicht direkt in Richtung der Gebäude geschossen werden, dürfte nichts passieren. Zudem hat Brugger auch gemeint, dass die Fachwerkbauten hart gedeckt sind, also mit Ziegeln, und auch die Fassade ist nicht derart unstabil gebaut, dass diese schnell in Flammen aufgehen würde.
Damit haben die Bürger und Bürgerinnen von Markdorf Glück gehabt und dürfen auch in der Altstadt ihre Silvester Party mit einem feiern.
Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / Pixelio