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Pyrotechnik

Mit Böllern eine Strafanzeige kassieren!

Wer sich nicht an die Gesetze hält, muss auch beim Zünden von Raketen und Böllern mit einer Strafanzeige rechnen. Vor allem wenn sich andere durch den Knall gestört fühlen und die Polizei rufen.

Gerade zu Silvester ist es doch eigentlich klar, dass Raketen, Böller und andere pyrotechnische Artikel in die Luft gejagt und angezündet werden. Wer aber nicht aufpasst, muss mit einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz rechnen. Vor allem wenn sich durch den Knall Passanten oder Anwohner gestört fühlen.

Natürlich ist hier nicht von einem in der Silvesternacht die Rede, sondern von dem zünden vor dem eigentlichen Silvesterabend. Denn schließlich ist es verboten, die Böller anzuzünden oder Raketen gen Himmel zu schicken.

Das bekam in Lichtenfels nun auch ein 18-jähriger zu spüren, denn dieser hatte in der Peuntstraße den Knaller gezündet und prompt wurde auch die Polizei alarmiert. Als diese eintraf, gab der junge Mann auch gleich seine tat zu und händigte den Polizisten zwei weitere Knaller aus, welche laut Aussage aus einem Altbestand stammen. Nun muss der 18jährige mit einer Anzeige rechnen. Was sich daraus ergibt bleibt abzuwarten aber zu rechnen ist mit einer Geldstrafe.

Natürlich ist es immer verlockend, die Raketen und Böller, welche drei Tage vor Silvester verkauft werden, auch schon vorher zu zünden, aber wieder mal ist gezeigt worden, dass nicht jeder den Spaß versteht und schnell die Polizei vor Ort sein kann. Also ist es dich wohl wesentlich sicherer, seine Feuerwerkskörper bis zum 31.12. gut zu verstauen und dann wahre Freude daran zu haben, wenn das Anzünden erlaubt ist und nicht eine Anzeige nach sich zieht.

Foto: Anne Honisch / Pixelio

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