Kategorien
Feuerwerk

Pünktlich zum Jahreswechsel: Die BAM gibt Tipps für ein sicheres Feuerwerk

Pünktlich zum Jahreswechsel meldet sich die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zu Wort. Sie warnt vor illegalen Böllern und gibt Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerk.

626182_web_R_K_B_by_top-traumurlaub.de_pixelio.deBöller und Raketen gehören zum Jahreswechsel einfach dazu. Leider werden auch jedes Jahr zahlreiche Unfälle durch den unvorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern registriert. Nicht unerheblich ist dabei der Anteil illegal nach Deutschland eingeführte Silvesterknaller.

Welche Böller und Raketen beim Silvesterfeuerwerk Verwendung finden dürfen, bestimmt unter anderem die Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung, kurz BAM. Hier durchlaufen die für den deutschen Markt bestimmten Produkte aufwändige Tests. Werden diese bestanden, gibt es am Ende ein Prüfsiegel sowie eine Prüfnummer und das Produkt kann seinen Weg in den Handel antreten.

Es werden stets mehrere Exemplare von einem Feuerwerksartikel geprüft. Zehn kommen für zwei Tage bei 75 Grad Celsius in einen Wärmeschrank, weitere zehn auf einen Rütteltisch, wo sie intensiv durchgerüttelt werden. Bei diesen Tests wird überprüft, ob die Feuerwerkskörper sicher transportiert werden können. Der Großteil der in Deutschland angebotenen Artikel stammt aus China und hat eine weite Reise per Schiff hinter sich. Da kann es schon einmal ungemütlich werden. Deshalb wird in der Prüfstelle genau geschaut, ob die Feuerwerkskörper überhaupt erst einmal den Transport unbeschadet überstehen. Schließlich geht von beschädigten Knallern und Raketen ebenfalls Gefahr aus.

Die Knallkörper werden auch aufgeschnitten und der Inhalt genauestens untersucht. Zum einen dürfen die darin enthaltenen Stoffe nicht giftig sein, zum Anderen darf nur eine bestimmte Menge von explosiven Stoffen darin enthalten sein. Die übriggebliebenen Feuerwerkskörper von den Prüfexemplaren können das tun, wofür sie eigentlich bestimmt sind: Sie dürfen explodieren. Das wird auf einer Platte aus Beton kontrolliert veranlasst. Geprüft wird dabei zum Beispiel die Lautstärke, mit der das Feuerwerk knallt. Außerdem wird getestet, ob ausreichend Zeit zum Zurückziehen bis zur Explosion bleibt. Zwischen drei und acht Sekunden sehen die Experten dafür vor.

Alle Jahre wieder versuchen Händler und auch Privatpersonen die strengen Vorschriften zu umgehen, indem sie illegale Knallkörper über die Grenzen schmuggeln oder gar selbst Knaller herstellen. Heidrun Fink kann als Prüfleiterin der BAM nur warnen: „Ein illegaler Knallkörper enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt“. Wird ein geprüfter Knallkörper versehentlich in der Hand gezündet, kommt es oft nur zu leichten Verbrennungen, ein illegaler Knaller jedoch kann schwere Verletzungen etwa den Verlust von mehreren Fingern nach sich ziehen.

Wer zu Silvester nicht auf ein Feuerwerk verzichten möchte, sollte beim Kauf auf das CE-Zeichen, die Kennnummer der Prüfstelle und die Registriernummer achten. Auch der Gang in eine Verkaufsstelle schützt nicht vor illegalen Feuerwerkskörpern. Der Verkauf darf in diesem Jahr nur vom 29. bis 31. Dezember in den Geschäften stattfinden. Besteht schon vorher die Möglichkeit, Knaller und Raketen zu erwerben, sollte lieber auf den Kauf verzichtet werden. Das Risiko ist groß, dass es sich um ungeprüfte Böller handelt.

Weiterhin warnt die BAM vor sogenanntem Verbundfeuerwerk. Es enthält Glimmereffekte sowie Schwarzpulver und sorgte in der Vergangenheit des Öfteren für Verletzungen. Für diesen Feuerwerkstyp gilt ab diesem Jahr eine genaue Regelung. Außerdem wurden einheitliche Prüfkriterien festgelegt. BAM-Pyrotechniker Christian Lohrer bezeichnet das als „einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit“.

Neu ist, dass auf den Feuerwerkskörpern nicht mehr zwangsläufig die BAM-Identifikationsnummer zu lesen ist. Zur Prüfung sind nunmehr 16 in ganz Europa verteilte Stellen berechtigt. Neben der Prüfstelle in Deutschland gibt es zum Beispiel weitere in Ungarn, Polen und Spanien. Sie dürfen gleichfalls die Feuerwerksprüfung für in Deutschland erhältliche Produkte vornehmen.

Bildquelle: © top-traumurlaub.de / Pixelio.de

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.