Alljährlich zu Silvester oder zu sonstigen Anlässen, an denen das Feuerwerk genehmigt wurde, kommt man nicht umhin, sich zu erkundigen, was es Rechtliches zu Feuerwerk zu wissen gibt. So ist deutschlandweit das Zünden vom Feuerwerk ausdrücklich vom 31. Dezember bis zum 01. Januar gestattet. Eine behördliche Sondergenehmigung ist außerhalb dieser Zeit für besondere Anlässe – Hochzeiten beispielsweise – möglich.
Rechtliches zu Feuerwerk – in diese Kategorie fällt auch der Jugendschutz. So unterscheidet man, um dies besser definieren zu können, verschiedene Arten vom Feuerwerk: Große, mittlere und kleine Feuerwerke. Der Durchschnittsbürger wird nicht dazu kommen, große oder mittlere Feuerwerke zu zünden, denn hierfür sind ausgebildete Pyrotechniker nötig. Kleine Feuerwerke darf jeder ab dem 18. Lebensjahr zu den erlaubten Jahreszeiten benutzen.
Das Feuerwerk wird in vier Gefahrenklassen unterteilt: Die vierte Klasse ist wirklich nur für ausgebildete Spezialisten geeignet. Es geht hierbei um Häusersprengungen, Raketen oder Kugelbomben. Auch die Klasse drei darf nur an lizensierte Pyrotechniker ausgegeben werden. Klasse zwei beinhalten jene Feuerwerkskörper, die von mündigen Personen ab 18 Jahren verkauft und von ihnen genutzt werden dürfen – ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten. Chinaböller, kleinere Raketen oder Kanonenschläge fallen in diese Kategorie. Und die Klasse eins besteht aus den Feuerwerken, die man ganzjährig nutzen und kaufen kann, also beispielsweise Wunderkerzen oder Knallfrösche. Auch Kinder und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr dürfen diese nutzen.
Weiterhin bleibt darauf zu achten, dass man ausschließlich bei jenen Händlern sein Feuerwerk kauft, die lizensiert sind, auch Feuerwerk verkaufen zu dürfen. Wer diese Grundregeln beachtet, hat viel Spaß mit dem Feuerwerk.
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