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Feuerwerk wird in der EU und in Deutschland unterschiedlich definiert

749944_web_R_K_B_by_Tim Reckmann_pixelio.de (2)Deutschland ist ein Land mit sehr strengen Vorschriften, was Feuerwerk betrifft. Vielmehr sind es die strengsten Gesetze diesbezüglich, die hierzulande gelten. Die Verordnungen erstrecken sich auf den Kauf, den Besitz und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Vielen Feuerwerksanhängern werden die in Deutschland geltenden Gesetze zum Verhängnis. Sie kaufen im Ausland Böller, weil diese häufig über einen wesentlichen höheren Knalleffekt als die in Deutschland erlaubten verfügen. Jene Böller sind aber auch gefährlicher, weshalb die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) nicht müde wird, regelmäßig davor zu warnen.

Gleichzeitig weist die BAM immer wieder auf die Unterschiede zwischen den in der EU und den in Deutschland bestehenden Vorschriften hin. In einem EU-Land erworbenes Feuerwerk ist nicht automatisch in Deutschland zugelassen. Das weiß kaum jemand und beim Kauf wird üblicherweise nicht darauf hingewiesen. Der Käufer ist sich selbst überlassen und trägt alle Risiken. Das bezieht sich sowohl auf die gesundheitlichen als auch auf die strafrechtlichen.

Um die Gefahren für die Gesundheit gering zu halten, empfiehlt die BAM, zu Feuerwerksartikeln mit Registriernummer und CE-Zeichen zu greifen. Letzteres beweist, dass der Artikel einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurde. Das Siegel des Verbandes der pyrotechnischen Industrie VPI ist ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich um legale Feuerwerkskörper handelt.

Jedes Jahr vor Silvester testet die BAM eine große Vielzahl von Böllern, Raketen und weiterer Pyrotechnik. Allerdings besteht das Problem des illegalen Feuerwerks inzwischen ganzjährig. Der Feuerwerksverkauf boomt vor allem in Polen und Tschechien, wo auf Märkten zwischen Ständen mit Lebensmitteln, Kleidung und anderen Waren auch Böller verkauft werden. Ähnlich ist es in Dänemark. Das öffentliche Feilbieten von Feuerwerkskörpern ist aber kein Indiz dafür, dass es sich um legale ungefährliche Knallkörper handelt.

Sogar Knaller mit gefälschten Kennzeichnungen, die geprüfte Sicherheit vorgaukeln sollen, sind bereits im Umlauf. Vor einer Strafe oder – noch schlimmer – vor Verletzungen schützen diese jedoch nicht. Werden derartige pyrotechnische Artikel von der Polizei oder einer Ordnungsbehörde entdeckt, drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro und eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Das deutsche Sprengstoffgesetz sieht in der Einfuhr von illegalem Feuerwerk einen Verstoß gegen geltendes Gesetz, der entsprechend streng geahndet wird.

Es sollte allerdings nicht nur die Angst vor einer Geld- oder Gefängnisstrafe sein, die vom Kauf illegalen Feuerwerks abhält. Das Abbrennen von diesem ist stets ein Spiel mit der eigenen Gesundheit und der anderer Menschen. Im schlimmsten Falle kann es zum Tod führen. Die Böller werden mit einer größeren Menge an explosiven Stoffen gefüllt, um lauter zu knallen. Zumeist ist es Schwarzpulver, das Verwendung findet. Mehr Explosionsstoffe bedeutet gleichzeitig mehr Detonationswucht. Auch weitere Faktoren sind sicherheitstechnisch äußerst bedenklich. Ist beispielsweise ein mit mehr Schwarzpulver gefüllter Knallkörper mit einer zu kurzen Lunte versehen, ist das Risiko groß, dass jener noch in der Hand explodiert. Erhebliche Verletzungen wie etwa der Verlust von Fingern oder gar der ganzen Hand sind die Folge. Bleibt die Zeit, um den Böller wegzuwerfen, aber nicht mehr rechtzeitig aus dem Explosionsbereich zu kommen, ist gleichfalls mit schweren Verletzungen zu rechnen.

Allein diese drohenden Gefahren sollten Grund genug sein, um zu geprüften Feuerwerk aus dem deutschen Fachhandel zu greifen. Vor allem wenn Kinder der Knallerei beiwohnen, sollte sichere legale Pyrotechnik eine Selbstverständlichkeit sein.

Bildquelle: © Tim Reckmann / Pixelio.de

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Pünktlich zum Jahreswechsel: Die BAM gibt Tipps für ein sicheres Feuerwerk

626182_web_R_K_B_by_top-traumurlaub.de_pixelio.deBöller und Raketen gehören zum Jahreswechsel einfach dazu. Leider werden auch jedes Jahr zahlreiche Unfälle durch den unvorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern registriert. Nicht unerheblich ist dabei der Anteil illegal nach Deutschland eingeführte Silvesterknaller.

Welche Böller und Raketen beim Silvesterfeuerwerk Verwendung finden dürfen, bestimmt unter anderem die Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung, kurz BAM. Hier durchlaufen die für den deutschen Markt bestimmten Produkte aufwändige Tests. Werden diese bestanden, gibt es am Ende ein Prüfsiegel sowie eine Prüfnummer und das Produkt kann seinen Weg in den Handel antreten.

Es werden stets mehrere Exemplare von einem Feuerwerksartikel geprüft. Zehn kommen für zwei Tage bei 75 Grad Celsius in einen Wärmeschrank, weitere zehn auf einen Rütteltisch, wo sie intensiv durchgerüttelt werden. Bei diesen Tests wird überprüft, ob die Feuerwerkskörper sicher transportiert werden können. Der Großteil der in Deutschland angebotenen Artikel stammt aus China und hat eine weite Reise per Schiff hinter sich. Da kann es schon einmal ungemütlich werden. Deshalb wird in der Prüfstelle genau geschaut, ob die Feuerwerkskörper überhaupt erst einmal den Transport unbeschadet überstehen. Schließlich geht von beschädigten Knallern und Raketen ebenfalls Gefahr aus.

Die Knallkörper werden auch aufgeschnitten und der Inhalt genauestens untersucht. Zum einen dürfen die darin enthaltenen Stoffe nicht giftig sein, zum Anderen darf nur eine bestimmte Menge von explosiven Stoffen darin enthalten sein. Die übriggebliebenen Feuerwerkskörper von den Prüfexemplaren können das tun, wofür sie eigentlich bestimmt sind: Sie dürfen explodieren. Das wird auf einer Platte aus Beton kontrolliert veranlasst. Geprüft wird dabei zum Beispiel die Lautstärke, mit der das Feuerwerk knallt. Außerdem wird getestet, ob ausreichend Zeit zum Zurückziehen bis zur Explosion bleibt. Zwischen drei und acht Sekunden sehen die Experten dafür vor.

Alle Jahre wieder versuchen Händler und auch Privatpersonen die strengen Vorschriften zu umgehen, indem sie illegale Knallkörper über die Grenzen schmuggeln oder gar selbst Knaller herstellen. Heidrun Fink kann als Prüfleiterin der BAM nur warnen: „Ein illegaler Knallkörper enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt“. Wird ein geprüfter Knallkörper versehentlich in der Hand gezündet, kommt es oft nur zu leichten Verbrennungen, ein illegaler Knaller jedoch kann schwere Verletzungen etwa den Verlust von mehreren Fingern nach sich ziehen.

Wer zu Silvester nicht auf ein Feuerwerk verzichten möchte, sollte beim Kauf auf das CE-Zeichen, die Kennnummer der Prüfstelle und die Registriernummer achten. Auch der Gang in eine Verkaufsstelle schützt nicht vor illegalen Feuerwerkskörpern. Der Verkauf darf in diesem Jahr nur vom 29. bis 31. Dezember in den Geschäften stattfinden. Besteht schon vorher die Möglichkeit, Knaller und Raketen zu erwerben, sollte lieber auf den Kauf verzichtet werden. Das Risiko ist groß, dass es sich um ungeprüfte Böller handelt.

Weiterhin warnt die BAM vor sogenanntem Verbundfeuerwerk. Es enthält Glimmereffekte sowie Schwarzpulver und sorgte in der Vergangenheit des Öfteren für Verletzungen. Für diesen Feuerwerkstyp gilt ab diesem Jahr eine genaue Regelung. Außerdem wurden einheitliche Prüfkriterien festgelegt. BAM-Pyrotechniker Christian Lohrer bezeichnet das als „einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit“.

Neu ist, dass auf den Feuerwerkskörpern nicht mehr zwangsläufig die BAM-Identifikationsnummer zu lesen ist. Zur Prüfung sind nunmehr 16 in ganz Europa verteilte Stellen berechtigt. Neben der Prüfstelle in Deutschland gibt es zum Beispiel weitere in Ungarn, Polen und Spanien. Sie dürfen gleichfalls die Feuerwerksprüfung für in Deutschland erhältliche Produkte vornehmen.

Bildquelle: © top-traumurlaub.de / Pixelio.de

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Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung sorgt für sicheres Feuerwerk

159668_web_R_K_B_by_S. Hofschlaeger_pixelio.deAls Einwohner Deutschlands sollte man wissen, dass Feuerwerk nur an einigen Tagen im Jahr erlaubt ist und dass nur geprüfte Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen. Die Prüfung dieser übernimmt die) mit Sitz in Berlin. Sie ist eine von mehreren Einrichtungen, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstehen. Der Tätigkeitsbereich der Institution lässt sich mit wissenschaftlich-technisch beschreiben. Mehr als 1.700 Mitarbeiter sind für die BAM tätig, die unter der Leitung von Ulrich Panne steht.

Das Testen von Feuerwerkskörpern ist lediglich ein Fachgebiet, mit dem sich das Institut beschäftigt. Weiterhin erfolgt die Entwicklung von Ersatzmaterial für Knochen, die Unterstützung von Sachverständigen bei der Feststellung der Echtheit von Kunstgegenständen und – als einzige Behörde der Welt – die Prüfung von Castor-Behältern auf ihre Sicherheit. Ein sehr breitgefächertes Aufgabengebiet also, welches die BAM zu bewältigen hat. Zu guter Letzt werden Sachverständige mit modernen Prüfungsmethoden und –anlagen vertraut gemacht, indem sie zu Veranstaltungen in die Behörde eingeladen werden.

Die Verwendung von Feuerwerk unterliegt in Deutschland besonders strengen Regelungen, die im Sprengstoffgesetz und den Verordnungen dazu niedergeschrieben sind. Die Prüfung der Pyrotechnik erfolgt von der BAM im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wobei sowohl theoretische als auch praktische Aspekte eine große Rolle spielen und beachtet werden müssen. Feuerwerkskörper, die erfolgreich geprüft wurden, tragen eine BAM-Nummer. Danach sollten Verbraucher beim Kauf Ausschau halten. Wird die Prüfung unter den strengen Augen der Experten nicht bestanden, kommt das jeweilige Feuerwerk in Deutschland erst einmal nicht in den Handel. Je nachdem, warum die Prüfung nicht bestanden wurde, kann der Hersteller nachbessern oder die jeweilige Ausführung wird in der vorgelegten Form überhaupt nicht akzeptiert. Dann muss sich der Hersteller Gedanken über eine völlig andere Art von Feuerwerk machen. Die Abkürzung BAM und die Verantwortlichkeit für sicheres Feuerwerk hierzulande hat ein Motto hervorgebracht, auf das sich vor allem die Mitarbeiter der Behörde gern berufen: „Ohne BAM kein Bumm!“ Auch für Außenstehende leicht zu merken und ein guter Leitsatz beim Kauf von Feuerwerk.

Seit 1871 besteht die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung. Sie wurde damals aufgrund eines Erlasses des preußischen Königs als „Mechanisch-Technische Versuchsanstalt“ gegründet und war zugleich die erste königlich-preußische Versuchsanstalt. Im Jahre 1956 erhielt die Anstalt den Namen Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), 1986 wurde der Name um den Zusatz „und –prüfung“ erweitert. Die Ernennung der BAM zur Bundesbehörde im Jahr 1969 zog die unmittelbare Nachordnung hinter das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach sich. Damit gehört das BAM in den auserwählten Kreis der 69 Bundesoberbehörden, die direkt einem Bundesministerium nachgeordnet, aber keine Behörden unter sich haben. Sie sind demzufolge selbstständig tätig.

Die BAM steht der Bundesregierung in Fragen zu Chemie, Umwelt, Material und Sicherheit beratend zur Seite und arbeitet an Gesetzen, Verordnungen sowie Normen mit. Geht es um technische Sicherheit in der Öffentlichkeit, ist die BAM involviert und da von Feuerwerk ebenfalls eine Gefahr bei unsachgemäßer Nutzung ausgeht, ist es gut, dass es eine solche Einrichtung wie die BAM gibt. Sie sorgt für Sicherheit beim Umgang mit Böllern und sichert dadurch ebenfalls die Freude, die man bei einem Feuerwerk vordergründig erleben sollte.

Bildquelle: © S.Hofschlaeger / Pixelio.de

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Silvesterböller – ganzjährige Schmuggelware

In Geschäften dürfen die Raketen, Böller, Knaller und andere Feuerwerksartikel lediglich einige Tage vor Silvester verkauft werden, zumindest in Deutschland. In Polen hingegen ist das ganzjährig erlaubt, die pyrotechnischen Artikel zu verkaufen. Auf diesen Verkauf hat sich auch das Hauptzollamt in Frankfurt/Oder eingestellt.

Es werden ganzjährig Kontrollen durchgeführt, dafür gibt es keine besonderen Tage, wie ein Sprecher vom Hauptzollamt mitteilte.

Schon in Juli des letzten Jahres wurden etwa 120 Feuerwerksartikel beschlagnahmt, welche die Einkaufstouristen bei sich hatten. Die Kontrollen werden sowohl an den polnischen Grenzübergängen als auch im Hinterland durchgeführt. Es ist nämlich verboten, Knaller, Kracher und Raketen einzuführen, wenn diese nicht das Prüfsigel von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, kurz BAM, tragen und auch keinen deutschsprachigen Warnhinweis haben. Außerdem ist das Zünden von einem Feuerwerk, wenn nicht gerade Silvester ist, nur von Fachleuten oder mit Sondergenehmigung gestattet.

Insgesamt sind 2009 rund 6.000 Feuerwerkskörper illegal nach Deutschland eingeführt worden. Zu den Käufern gehören überwiegend junge Erwachsene und Jugendliche, welche sich den Risiken scheinbar nicht bewusst sind. Immer wieder warnt das Hauptzollamt vor den ungeprüften Artikeln aus Polen, denn diese sind sehr gefährlich.

Die Einfuhr ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetzt und all jene, die sich erwischen lassen, müssen mit Strafen rechnen. Ein solches Verfahren wird immer an die Staatsanwaltschaft übergeben, welche sich dann mit dem Fall auseinandersetzen muss und darüber entscheidet, ob ein Bußgeld, Verwarngeld oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Die Höhe der Strafgelder ist unterschiedlich und kann zwischen 5 und 140 Euro oder auch mehr liegen, was durch die eingeführte Menge entschieden wird.

Die Entsorgung der Blitzknaller, Raketen und Böller findet bei der Spreewerk Lübben GmbH, fachgerecht, statt.

Foto: Dennis Aldag / Pixelio