Kategorien
Allgemein

Brandenburg an der Havel erlaubt weiterhin Feuerwerk

197150_web_R_K_by_Lothringer_pixelio.de (2)Feuerwerke liegen im Trend. Längst steigen nicht mehr nur an Silvester Raketen in den Himmel. Auch Geburtstage, Hochzeiten und sogar Einschulungen werden zum Anlass genommen, Pyrotechnik abzubrennen. In Brandenburg an der Havel wurde diese Entwicklung mit Sorge betrachtet. Nicht nur die jeweiligen Nachbarn fühlten sich von dem Lärm gestört, von den Feuerwerkskörpern geht auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr von Bränden und Verletzungen aus.

Genau das waren die Argumente vom Stadtverordneten Daniel Keip, der ein Verbot von Feuerwerk forderte und dabei ebenfalls auf Unglücksfälle in anderen Orten verwies. Ende Oktober wurde das Ansinnen Keips von der Stadt abgelehnt, allerdings mit Ausnahmen. Ein generelles Verbot sei nicht auszusprechen, da sich brandempfindliche Gebäude, die zudem über eine Eintragung als Einzeldenkmale verfügen, nicht auf enge und verwinkelte Plätze konzentrierten. Es seien keine weiteren Schutzmaßnahmen für die kunst- und kulturhistorische Bausubstanz notwendig. Zusätzliche Abbrennverbote sind nur für besonders brandempfindliche Objekte erforderlich. Dabei werden aber die dafür vorgesehenen Räume nicht unnötig ausgedehnt.

Zu beachten sind weiterhin die im Sprengstoffgesetz festgehaltenen Regelungen, die bundesweit gelten. Sie untersagen das Abbrennen von Pyrotechnik prinzipiell in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen. Ebenso ist das Zünden von Böllern, Raketen und ähnlichem unmittelbar neben reetgedeckten Häusern und Fachwerkhäusern streng verboten.

Die Erteilung von Ausnahmegengenehmigungen ist in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember möglich. Dafür muss jedoch ein Antrag gestellt werden. Professionelle Pyrotechniker verfügen über einen Befähigungsschein, der ihnen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks im oben genannten Zeitraum gestattet. Sie müssen aber ebenfalls eine Genehmigung beantragen. Dafür sind sie in der Lage, auch ausgefallene Kunstwerke zu kreieren.

Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen Privatpersonen Pyrotechnik ohne gesonderte Erlaubnis abbrennen dürfen: der Silvestertag und Neujahr. Für alle anderen Tage muss eine amtliche Genehmigung vorliegen und selbst dann dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie II von Personen über 18 Jahren gezündet werden.

Die Kontrolle, ob ein Feuerwerk genehmigt wurde oder nicht, stellt sich als schwierig heraus. Der Baubeigeordnete Michael Brandt aus Brandenburg an der Havel beklagt die sehr eingeschränkten Möglichkeiten diesbezüglich. Oft werden Anzeigen oder Hinweise anonym gegeben. Das ist meist nicht ausreichend, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in die Wege zu leiten. Für eine persönliche Überprüfung müssten der Behörde vorab Ort und Zeit des Feuerwerks bekannt sein. Das sei aber nur selten der Fall.

Die besten Chancen, die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen, sind in dem Moment gegeben, wenn das Feuerwerk angezündet wird. Sozusagen also ein Ertappen auf frischer Tat. Komme ein Ordnungshüter zu diesem Zeitpunkt hinzu und sieht eindeutig, welche Person das Feuerwerk gezündet hat, kann diejenige zur Rechenschaft gezogen werden. In der Praxis sind solche Gelegenheiten allerdings sehr rar gesät. Gewöhnlich ist es schon zu spät, wenn Polizei oder Ordnungsamt eintreffen. Tage später erstattete Anzeigen oder gegebene Hinweise haben noch weniger Erfolgsaussichten. Üblicherweise sind es mehrere Personen, die zu einem Feuerwerk zusammenkommen. Im Nachhinein die Person herauszufinden, die das Anzünden durchgeführt hat, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.

Zum Glück hatten die Stadtverantwortlichen von Brandenburg an der Havel ein Einsehen mit ihren Feuerwerkliebhabern und haben Pyrotechnik nicht gänzlich verboten. An die gesetzlichen Vorschriften sollte man sich dennoch halten.

Bildquelle: © Lothringer / Pixelio.de