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Feuerwerk

Rucksack voll mit Böller

In Daun hat es einen Vorfall gegeben, der so niemals hätte vorkommen dürfen. Hier hat nicht nur eine Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt, sondern auch eine verbotene Handlung durchgeführt. Ob diese Handlung aber weitere Folgen haben wird, ist nicht klar.

Es geht um einen 14jährigen Jungen, der an einem Samstagabend im Januar mit seinem Rucksack in Daun unterwegs gewesen ist. Das hört sich alles eigentlich noch relativ Normal an, aber als er in der Leopoldstraße von Beamten gestoppt worden war, ist klar geworden, dass es alles gar nicht so normal ist, wie es scheint. Schließlich war der Rucksack vollgepackt mit Böller.

Natürlich haben die Beamten nachgefragt und wollten wissen, wieso ein 14-jähriger am späten Abend mit einem Rucksack voll mit Knallkörpern unterwegs sei. Wie der Jugendliche der Polizei mitteilte, habe er die Böller von seiner Mutter bekommen. Er hatte an diesem Abend Geburtstag und wollte zusammen mit seinem Freund die Knallkörper zünden.

So einfach ist das alles aber nicht und die Polizei hat selbstverständlich die Böller alle sichergestellt. Gründe für dieses Vorgehen gibt es einige. Es ist unter anderem nämlich nicht gestattet, ohne eine Genehmigung einfach ein Feuerwerk zu zünden. Die einzige Ausnahme hierfür ist nur an Silvester. Ein weiterer Grund ist aber auch, dass Feuerwerkskörper an Jugendliche unter 18 Jahren nicht weitergegeben werden dürfen. Und zu guter Letzt ist es außerdem Minderjährigen nicht erlaubt, Knallkörper überhaupt zu besitzen. Somit hat sich nicht nur die Mutter des Jungen strafbar gemacht, sondern gleichzeitig auch der Junge. Inwiefern das Ganze aber jetzt welche Folgen hat, ist nicht klar.

Wie kommt eine Mutter nur darauf, ihrem Jungen die Knallkörper zu überlassen, sodass er mit seinem Freund zusammen ein kleines privates Feuerwerk veranstalten kann? Die Mutter verletzt hier ja nicht nur das Gesetz, sonder lässt ihren Jungen auch ohne Aussicht, wodurch die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Man müsste als erwachsener Mensch doch wissen, dass es nicht gestattet ist, Knallkörper an Jugendliche zu übergeben, denn dann könnte der Einzelhandel sie auch gleich freiverkäuflich anbieten. Außerdem wissen die Erwachsenen auch, dass es nicht erlaubt einfach ein Feuerwerk zu zünden, wenn es nicht Silvester ist.

Wer ein Feuerwerk zünden möchte, der sollte sich zunächst bei der zuständigen Behörde um eine Genehmigung bemühen. Erst dann, wenn man diese Genehmigung für ein Feuerwerk hat, und sie ist nicht mal ebenso zu bekommen, sollte man sich um die benötigten Feuerwerkskörper kümmern. Schließlich nutzt es nichts, wenn man sich die Knaller, Böller, Raketen und andere pyrotechnischen Artikel kauft und dann kein Feuerwerk zünden darf. Wer selber kein Feuerwerk entzünden möchte, sondern eines entzünden lassen möchte, der sollte sich um einen Pyrotechniker bemühen, der für eine Veranstaltung ein großes Feuerwerk zündet. Aber keinesfalls sollte man einfach so, weil man gerade Lust dazu hat, Feuerwerkskörper zünden, oder sie den Kids geben. Das kann auch teure Strafen nach sich ziehen.

Bildquelle: Rivenrave / pixelio