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Feuerwerk

Privatmann schenkte sich selbst ein Feuerwerk

dscn5711Immer mehr Menschen gönnen sich ihr ganz persönliches Feuerwerk, da verwundert es einen nicht, dass sich auch in Schwandorf ein Privatmann dieses Vergnügen leistete. Mit lautem Getöse erschienen die schönsten Gebilde am nächtlichen Himmel. Das Feuerwerk dauerte etwa fünf Minuten und zurück blieben die verwunderten Nachbarn, die sich nun die Frage stellten, ob das auch rechtens war. Denn schließlich erlebt man nicht alle Tage ein Feuerwerk, welches außerhalb der üblichen Zeit stattfindet. Eigentlich werden die Raketen in Schwandorf nur zu Silvester abgefeuert.

Jedoch muss hierbei die rechtliche Lage betrachtet werden, denn ohne eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt darf kein Feuerwerk stattfinden. So erkundigte sich der Pressesprecher der Stadt und recherchierte die Rechtslage. Feuerwerke müssen nicht mehr in dem Sinne genehmigt werden, lediglich müssen sie angemeldet werden. Das Sprengstoffgesetz macht es mit der ersten Verordnung möglich. Die pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II dürfen nach § 23 jederzeit abgefeuert werden. Nur eine Bedingung knüpft sich an diesen Paragraphen, das Feuerwerk mit all seinen bunten Raketen muss von einer professionellen Firma gezündet werden. Natürlich auch unter der Einhaltung der ganzen gesetzlichen Auflagen.

Die ausgebildeten Pyrotechniker organisieren nicht nur Feuerwerke zu Geburtstagen, sondern genauso kann ein Hochzeitsfeuerwerk bei ihnen bestellt werden. Heute wünschen sich immer mehr Brautpaare ein Feuerwerk zu ihrer Hochzeit und dank der Pyrotechniker, können sie sich dieses besondere Geschenk selbst bereiten. An Aufträgen von Privatleuten mangelt es ihnen nicht, sie sind Meister der Spezialeffekte und entzünden die Feuerwerke zu vielen privaten Veranstaltungen, wie zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten. Sie erledigen alle notwendigen Formalitäten bei den Behörden und Ämtern, wenn der Auftraggeber dies wünscht. Ein Pyrotechniker ist im Besitz eines Erlaubnisscheines, dass er auch in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember die Raketen abschießen darf.

Foto: © Waltraud Kugler / PIXELIO