Kürzlich ging den Mitarbeitern vom Zoll in Hamburg ein großer Fisch ins Netz. Die Fahnder konnten etwa 250 Tonnen Feuerwerk beschlagnahmen. Die vielen verschiedenen Artikel wurden während des letzten Quartals des Jahres 2008 nach Deutschland eingeführt. Ursprünglich stammen sie aus dem fernen China und sollten an zwei luxemburgische Unternehmen weiter geliefert werden.
Für die Einfuhr der Knallkörper wäre eine besondere Erlaubnis erforderlich gewesen, die das deutsche Sprengstoffgesetz vorschreibt. Die Chinaböller waren mit Stoffen versetzt, deren Verwendung in Deutschland nicht erlaubt ist. Ursprünglich sollten die Waren, die in insgesamt 16 Containern transportiert wurden, in Deutschland in einem Zwischenlager aufbewahrt werden, bis sie dann nach Luxemburg ausgeliefert worden wären. 13 der Container stellte der Zoll bereits im Hafen in Hamburg sicher. Drei weitere befanden sich bereits auf dem Weg nach Magdeburg, als sie entdeckt wurden.
Die Zollfahnder gehen davon aus, dass die Empfänger die Feuerwerkskörper auf dem Schwarzmarkt weiter verkaufen wollten. Sie hätten dabei mehrere Millionen Euro Gewinn gemacht. Die Luxemburger Unternehmer legten beim Landgericht in Hamburg Einspruch gegen die Sicherstellung der Container durch die Zollfahnder ein. Dies jedoch ohne Erfolg: das Landgericht lehnte den Einspruch ab. Die Unternehmer haben mit enormen Geldbußen zu rechnen.
Nach einer Einschätzung der Zollfahnder hat das Depot mit 250 Tonnen Feuerwerkskörpern in etwa dieselbe Zerstörungskraft wie die Fabrik des Feuerwerksherstellers in Enschede. Vor neun Jahren explodierten dort mehrere Tonnen von asiatischen Sprengkörpern. Dies hatte zur Folge, dass ein Teil Enschedes zerstört wurde und über zwanzig Menschen sterben mussten. Es ist kaum auszudenken, was hätte passieren können, wenn diese hochgefährlichen Feuerwerkskörper die Bürger erreicht hätten.
Quellenhinweise zu den Fotos: © RainerSturm / Pixelio
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