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Niederlande verbietet privates Feuerwerk, zieht Berlin nach?

106523_web_R_K_B_by_Marcvo Barnebeck(Telemarco)_pixelio.de (2)Über Feuerwerk gibt es geteilte Meinungen. Die Einen können sich ein Silvester ohne jenes nicht vorstellen, die Anderen sind zu jeder Zeit strikt dagegen. Die 3025Niederlanden machten nun Ernst: In mehr als 50 Städten wird in diesem Jahr das Abbrennen von privatem Feuerwerk verboten sein. Wer nicht auf Raketen, Böller und Co verzichten möchte, muss dem öffentlichen Feuerwerk beiwohnen und darf beim Anzünden nur zuschauen. Oder er muss seine Silvesterparty in eine Gemeinde verlegen, wo kein Feuerwerksverbot herrscht.

Kaum wurde die Entscheidung der Niederländer bekannt, droht den Feuerwerksfreunden in Deutschland das gleiche Ungemach. Ausgerechnet die Hauptstadt Berlin denkt über eine ähnliche Regelung nach und das nicht erst seit diesem Jahr. Immer wieder wurden in der Vergangenheit diesbezüglich Gerüchte laut. In manchen Zonen bestehen bereits Verbote, allerdings ist dies dem in Deutschland geltenden Sprengstoffgesetz geschuldet. Es besagt, dass in der unmittelbaren Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie Alters- und Kinderheimen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Gleiches gilt für Feuerwerk in der Nähe von reetgedeckten oder ähnlich leicht entzündbaren Häusern. Durchaus nachvollziehbar und in der Regel auch problemlos von den Menschen akzeptiert.

Dass in Berlin über feuerwerksfreie Zonen nachgedacht wird, hängt vor allem mit den enormen Müllbergen am Neujahrsmorgen sowie der großen Zahl von Bränden und Verletzten zusammen. Dies sind ebenfalls durchaus nachvollziehbare und verständliche Argumente, die für ein Verbot von Feuerwerk zumindest an bestimmten Stellen sprechen.

In den letzten Jahren wurde immer mal wieder darüber diskutiert, doch zu einem durchschlagenden Erfolg kamen die Feuerwerksgegner nicht. Die Entscheidung unserer niederländischen Nachbarn hat die Debatte aufs Neue angeheizt. Selbst in der Hauptstadt Amsterdam gibt es dieses Silvester nur offizielle Feuerwerksveranstaltungen. Dadurch fühlt sich die Berliner Antifeuerwerksfraktion in ihren Forderungen bestätigt. Zum letzten Jahreswechsel fuhr die Berliner Feuerwehr rund 1.300 Einsätze. Das waren weniger als im Jahr zuvor. Vor allem die Zahl der Brände ging um etwa 40 Prozent zurück, trotzdem kann sich damit nicht zufrieden gegeben werden.

Die Frage um ein Feuerwerksverbot spaltet die Politiker der Hauptstadt. Klar dagegen ist die SPD. Dafür müssten Änderungen am Sprengstoffgesetz vorgenommen werden und außerdem würde das dann doch ein zu großer Eingriff in das Privatleben der Menschen sein, gibt Frank Zimmermann von der SPD zu bedenken. Er könnte sich aber verschärfte Regeln zum Abbrennen von Feuerwerk vorstellen. Hans-Christian Ströbele von den Grünen und Steve Feldmann von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) schließen sich der Meinung des SPD-Politikers weitgehend an, sprechen sich aber für genauere Kontrollen beim Verkauf von Feuerwerkskörpern aus.

Dorothee Bruch denkt hauptsächlich an die vielen traumatisierten Kriegsflüchtlinge, die durch die Silvesterknallerei einen Flashback erleben könnten. Sie ist Mitarbeiterin der psychosozialen Hilfe für politisch Verfolgte „Xenion“ und eine Befürworterin des privaten Feuerwerksverbots.
In Australien ist die private Knallerei schon lange Geschichte. Ähnlich wie das große Feuerwerk am Brandenburger Tor in Berlin werden hier an vielen Orten öffentliche Pyroshows veranstaltet. Der Grund dafür hat allerdings nicht das Geringste mit den in den Niederlanden oder unserer Landeshauptstadt vorgebrachten Darlegungen zu tun: Es ist einfach die Gefahr von Waldbränden, die dadurch minimiert werden soll. In Australien fällt der Jahreswechsel in den Hochsommer. Ein verirrter Feuerwerkskörper könnte da einen Super-GAU verursachen und Auslöser eines unkontrollierten Flächenbrandes werden.

Bildquelle: © Marcvo Barnebeck(Telemarco) / Pixelio.de

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Brandenburg an der Havel erlaubt weiterhin Feuerwerk

197150_web_R_K_by_Lothringer_pixelio.de (2)Feuerwerke liegen im Trend. Längst steigen nicht mehr nur an Silvester Raketen in den Himmel. Auch Geburtstage, Hochzeiten und sogar Einschulungen werden zum Anlass genommen, Pyrotechnik abzubrennen. In Brandenburg an der Havel wurde diese Entwicklung mit Sorge betrachtet. Nicht nur die jeweiligen Nachbarn fühlten sich von dem Lärm gestört, von den Feuerwerkskörpern geht auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr von Bränden und Verletzungen aus.

Genau das waren die Argumente vom Stadtverordneten Daniel Keip, der ein Verbot von Feuerwerk forderte und dabei ebenfalls auf Unglücksfälle in anderen Orten verwies. Ende Oktober wurde das Ansinnen Keips von der Stadt abgelehnt, allerdings mit Ausnahmen. Ein generelles Verbot sei nicht auszusprechen, da sich brandempfindliche Gebäude, die zudem über eine Eintragung als Einzeldenkmale verfügen, nicht auf enge und verwinkelte Plätze konzentrierten. Es seien keine weiteren Schutzmaßnahmen für die kunst- und kulturhistorische Bausubstanz notwendig. Zusätzliche Abbrennverbote sind nur für besonders brandempfindliche Objekte erforderlich. Dabei werden aber die dafür vorgesehenen Räume nicht unnötig ausgedehnt.

Zu beachten sind weiterhin die im Sprengstoffgesetz festgehaltenen Regelungen, die bundesweit gelten. Sie untersagen das Abbrennen von Pyrotechnik prinzipiell in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen. Ebenso ist das Zünden von Böllern, Raketen und ähnlichem unmittelbar neben reetgedeckten Häusern und Fachwerkhäusern streng verboten.

Die Erteilung von Ausnahmegengenehmigungen ist in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember möglich. Dafür muss jedoch ein Antrag gestellt werden. Professionelle Pyrotechniker verfügen über einen Befähigungsschein, der ihnen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks im oben genannten Zeitraum gestattet. Sie müssen aber ebenfalls eine Genehmigung beantragen. Dafür sind sie in der Lage, auch ausgefallene Kunstwerke zu kreieren.

Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen Privatpersonen Pyrotechnik ohne gesonderte Erlaubnis abbrennen dürfen: der Silvestertag und Neujahr. Für alle anderen Tage muss eine amtliche Genehmigung vorliegen und selbst dann dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie II von Personen über 18 Jahren gezündet werden.

Die Kontrolle, ob ein Feuerwerk genehmigt wurde oder nicht, stellt sich als schwierig heraus. Der Baubeigeordnete Michael Brandt aus Brandenburg an der Havel beklagt die sehr eingeschränkten Möglichkeiten diesbezüglich. Oft werden Anzeigen oder Hinweise anonym gegeben. Das ist meist nicht ausreichend, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in die Wege zu leiten. Für eine persönliche Überprüfung müssten der Behörde vorab Ort und Zeit des Feuerwerks bekannt sein. Das sei aber nur selten der Fall.

Die besten Chancen, die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen, sind in dem Moment gegeben, wenn das Feuerwerk angezündet wird. Sozusagen also ein Ertappen auf frischer Tat. Komme ein Ordnungshüter zu diesem Zeitpunkt hinzu und sieht eindeutig, welche Person das Feuerwerk gezündet hat, kann diejenige zur Rechenschaft gezogen werden. In der Praxis sind solche Gelegenheiten allerdings sehr rar gesät. Gewöhnlich ist es schon zu spät, wenn Polizei oder Ordnungsamt eintreffen. Tage später erstattete Anzeigen oder gegebene Hinweise haben noch weniger Erfolgsaussichten. Üblicherweise sind es mehrere Personen, die zu einem Feuerwerk zusammenkommen. Im Nachhinein die Person herauszufinden, die das Anzünden durchgeführt hat, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.

Zum Glück hatten die Stadtverantwortlichen von Brandenburg an der Havel ein Einsehen mit ihren Feuerwerkliebhabern und haben Pyrotechnik nicht gänzlich verboten. An die gesetzlichen Vorschriften sollte man sich dennoch halten.

Bildquelle: © Lothringer / Pixelio.de

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Feuerwerk

Feuerwerk zum Frühlingsfest wird debattiert

Es ist Tradition bei den Chinesen, dass zum Frühlingsfest auch ein gezündet wird. Es ist aber auch nicht unbekannt, dass es in den Städten, die sehr dicht besiedelt sind, zu Bränden kommt, bei denen es Tote und Verletzte gibt.

Es ist schon zum Beginn des Jahr des Hasen passiert, als es in Shenyang, der nordchinesischen Stadt, in der Huangchao Wanxiang International Plaza, einen Großbrand gegeben hatte. Das 152 Meter in die Höhe ragende Gebäude ist auf die Grundmauern abgebrannt. Hier entstand ein wirtschaftlicher Verlust von 3 Milliarden Yuan. Insgesamt sollen laut Feuerwehrbehörde landesweit 5945 Brände zwischen dem 02. Februar o Uhr und dem 3. Februar 8 Uhr in der früh ausgebrochen sein. Durch Feuerwerke sind in Beijing alleine 223 Menschen verletzt worden und 2 Menschen ums Leben gekommen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob es zum Frühlingsfest überhaupt ein Feuerwerk geben soll. Die Beijinger sind hier sehr unterschiedlicher Meinung. Es gibt jene, die grundsätzlich gegen das Abbrennen von pyrotechnischen Produkten sind und meinen, dass es nur Umweltverschmutzung ist und sich dabei andere einfach zu leicht verletzte können. Andere wiederum sagen, was denn das Frühlingsfest ohne ein Feuerwerk ist und sind absolut für das Feuerwerk.

Es gab zum Thema auch eine online Abstimmung, bei der über 80 Teilnehmer für das Feuerwerksverbot gestimmt haben.

Experten und auch Bürger aber sind der Ansicht, dass ein Feuerwerk zum Frühlingsfest einfach dazugehört, denn es ist ein chinesischer Brauch und ein Teil dieser Frühlingskultur. Würde man diese Sitten und Bräuche nicht schützen, dann würde die traditionelle Kultur die Grundlage verlieren. Der Brauch ist schon mehr als 1000 Jahre alt und ist weder von einer bestimmten Person worden und könne so auch nicht von bestimmten Personen wieder verboten werden, wie Qi Shoucheng meinte. Er ist ein Experte des Gebiets.

Es gab in den90er Jahren auf Grund einer Initiative, die durch die Metropolen eingeleitet wurde, hierzu gehört Shanghai und Beijing und in vielen weiteren Städten von China ein Verbot für Feuerwerk in den Stadtzentren. Nach und nach wurde dieses aber wieder aufgehoben. Auch das Feuerwerksverbot in Beijing wurde ein wenig gelockert, hier darf nur sehr eingeschränkt ein Feuerwerk abgebrannt werden.

Die Experten sind der Meinung, dass die Regierung vorhat, die Bürger dazu zu bewegen, sich mehr an den Feierlichkeiten, statt am , zu beteiligen. Außerdem soll es bestimmte Zeiten sowie Orte festgelegt werden, wann und wo Feuerwerke gezündet werden dürfen. Auf diese Weise wäre es möglich, Verluste zu vermeiden, die Bevölkerung nicht stark zu belasten und die Begeisterung für die Feuerwerke trotzdem zu befriedigen.

Ob es nun zum Frühlingsfest ein Feuerwerk geben wird oder nicht, steht noch nicht fest. Aber sicherlich werden sich die Organisatoren noch eine Weile mit dem Thema beschäftigen und dann auch eine Entscheidung treffen. Viele Bürger würden sich freuen, aber sicherlich wird das Frühlingsfest auch ohne Feuerwerk ein Spaß für alle Beteiligten werden, es fehlt dann aber die Tradition.

Foto: gnubier / Pixelio