Schaut man sich den sommerlichen Veranstaltungskalender an, wird immer öfter als krönender Abschluss von Festen mit einem Feuerwerk geworben. Ein Feuerwerk ist schön anzusehen und stößt bei den Menschen in der Regel auf großes Interesse. Das ist aber nicht bei allen so. In manchen Orten steht mittlerweile fast jedes Wochenende ein Feuerwerk auf dem Programm, zum Leidwesen der jeweiligen Anwohner. Dabei geht es nicht nur um die Lärmbelästigung, sondern ebenfalls um den Dreck und Gestank, den ein Feuerwerk verursacht.
Obwohl in Deutschland strenge Regelungen bezüglich des Abbrennens von Feuerwerken gelten, steigt die Zahl derer beständig. Das Sprengstoffgesetz regelt genau, wer wo welche Art von Feuerwerk entzünden darf. Die spektakulären Höhenfeuerwerke dürfen nur von professionellen Pyrotechnikern geplant und durchgeführt werden. Zudem ist eine Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde erforderlich. Raketen sowie Böller sind lediglich an Silvester und für Personen über 18 Jahren zugelassen. Da Feuerwerke vom Profi bereits ab etwa 150 Euro erhältlich sind, werden diese für Privatfeiern wie Hochzeiten zunehmend interessanter. Somit verbreiten Feuerwerke nicht nur Freude, sondern entfachen inzwischen auch immer mehr Unmut bei denjenigen, die als Unbeteiligte dem Feuerwerk beiwohnen müssen.
Die Häufigkeit von Feuerwerken weist regional Unterschiede auf. In manchen Regionen findet ein bis zwei Mal im Jahr ein Feuerwerk statt, in anderen stehen Feuerwerke wöchentlich auf dem Programm. Eine dieser Regionen ist das Rheingau. Der liebliche Landstrich mit seine Weinbergen, Schlössern und guten Restaurants erfreut sich als Feierstatt für Hochzeitspaare großer Beliebtheit. Im Sommer geben sich beispielsweise in Johannisberg jedes Wochenende Heiratswillige das Ja-Wort. Das bedeutet jede Menge Feuerwerk. Doch die Anwohner wehren sich. Sie haben eine Bürgerinitiative gegründet und Unterschriften gegen den Lärm und Dreck gesammelt. Die Stadtverwaltung hat daraufhin mit der Ausarbeitung einer Gefahrenabwehrordnung begonnen. Privatleute dürfen grundsätzlich kein Feuerwerk in dem Ort abbrennen. Bei professionellen Pyrotechnikern ist die Rechtslage dagegen anders. Sie haben das Recht zum Abbrennen eines Feuerwerks. Genau das macht das Erarbeiten der neuen Verordnung schwierig. Die Zahl der Feuerwerke kann rechtlich nicht eingeschränkt werden. Entweder werden alle Feuerwerke verboten oder gar keins. Bei einem Verbot aller Feuerwerke wären ebenfalls das Sommernachtsfest des Karnevalsvereins und das Sommerfest des Rheingau-Musikfestivals betroffen. Denen wollen weder die Bürgerinitiative noch die Stadtverwaltung einen Riegel vorschieben. Daher möchte der amtierende Bürgermeister gemeinsam mit den Veranstaltern eine für alle Seiten vertretbare Lösung finden.
Aber nicht nur im Rheingau entwickeln sich Feuerwerke zu einem Streitthema. Analog dazu haben die beliebten Ferienregionen in Oberbayern mit der zunehmenden Knallerei zu kämpfen. Die einzelnen Gemeinden gehen unterschiedlich damit um. Von einem kompletten Feuerwerksverbot bis hin zur Vereinbarung einer Selbstverpflichtung zwischen Anwohnern und großen Hotels ist alles dabei.
Im hessischen Bad Homburg dürfen außerhalb Silvesters lediglich zwei Feuerwerke abgebrannt werden: zum Bad Homburger Sommer und zum Laternenfest. Hochzeitsgesellschaften wählen hier meist das Golfhaus im Kurpark als Feierlokalität aus. Dort ist das Abbrennen von Feuerwerken unter Rücksichtnahme auf die historische Anlage unerwünscht. Die dort befindlichen Restaurants hätten bislang in diese Richtung auch keine Wünsche geäußert, gab ein Pressesprecher der Stadt an. In Frankfurt lägen keinerlei Beschwerden über Feuerwerke vor, wurde vom Ordnungsamt erklärt. Bislang gingen 2014 dort 24 Anträge ein, die alle genehmigt wurden.
Bildquelle: © Lutz Stallknecht / Pixelio.de