An Silvester müssen sich die Liebhaber eines Feuerwerks mit dem Abschießen in der Horber Innenstadt stark einschränken, denn nun hat die Stadtverwaltung erneut darauf hingewiesen, dass nach der Änderung zum 1. Oktober der ersten Sprengstoffverordnung in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Alters- und Kinderheimen keine Feuerwerkskörper mehr abgebrannt werden dürfen.
Im Grunde gilt das verbot in all jenen Gebieten, in welchen der Bestand von Fachwerkhäusern nennenswert ist. Es lautet „Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes in allen Städten und Gemeinden unmittelbar. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“
Dass eine solche Änderung stattgefunden hat, liegt daran, dass in der Vergangenheit immer wieder Fachwerkhäuser in Brand geraten sind, wenn Pyrotechnik in deren Nähe ausgelöst wurde. Da sich in der Kernstadt zahlreiche Fachwerkhäuser stehen, muss hier mit einer besonderen Vorsicht vorgegangen werden, sagt die Stadt.
Es ist in Horb von der Stadtgestaltungssatzung ein Geltungsbereich genannt worden, welcher im groben nachfolgende Bereiche oder Teilbereiche betrifft: Altheimer Straße, Bildechinger Steige, Burgstall, Bußgasse, Christopherusbrücken, Grabenbachgasse, Grabenbachwegle, Gutermannstraße, Hirschgasse, Ihlinger Straße, Marktplatz, Marktsteige, Marktstraße, Mühlener Torweg, Mühlener Straße, Mühlgässle, Neckarstraße, Oberamteigasse, Reibegässle, Saarstraße, Schillerstraße, Sommerhaldenweg, Stuttgarter Straße, Wilhelmstraße, Wintergasse.
Jene Bürger, die in diesen Bereichen leben, werden sich wohl einen anderen Platz zum Feiern und Abschießen der Feuerwerkskörper suchen und suchen müssen, wenn trotzdem ein toller Jahresabschluss stattfinden soll. Aber für viele ist es kein Problem, denn eigentlich kann man überall dort Feiern, wo auch Stimmung gemacht wird.
Foto: Marco Barnebeck / Pixelio