Schon jetzt warten viele Bundesbürger auf den Start für den Verkauf der Silvesterraketen. Zu erwarten ist schon jetzt, dass die Bürger wieder mehrere Millionen in das Silvesterfeuerwerk investieren werden. Vom 29. Dezember bis 31. Dezember ist den Verbrauchern wieder möglich, Feuerwerksartikel für ihr Silvesterfeuerwerk zu kaufen. Raketen, Batterien und auch andere Kleinfeuerwerke aus der Kategorie/Klasse 2 werden wieder wie verrückt von den Verbrauchern in den Supermärkten und anderen Geschäften gegriffen.
Jeder nimmt, soviel er tragen kann, und wenn man selbst keine Hände mehr frei hat, dann sind ja auch noch die Frau und Kinder mit dabei, die können auch noch einiges tragen. Aber vergessen sollte man nicht, dass der Verkauf lediglich in geschlossenen Räumen erlaubt ist. Einzige Ausnahme ist hier der Versandhandel. Diese Regelungen gelten natürlich nicht für pyrotechnische Artikel der Kategorie/Klasse 1. Hierzu gehören beispielsweise Knallerbsen oder Knallbonbons.
Dem Einzelhandel ist es hier sogar erlaubt, diese ganzjährig zu verkaufen, aber die wenigstens bieten sie. Wer einkaufen geht, wird diese Feuerwerksartikel schon jetzt kaufen können. Hier gilt aber die Regel, dass Feuerwerkskörper, die zur Kategorie/Klasse 1 gehören, nur an Kinder verkauft werden dürfen, die das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben. Sollte es Angebote geben, bei de
nen die Kategorie/Klasse 1 und 2 enthalten sind, gilt hier die Regelung, die für Feuerwerkskörper der Kategorie/Klasse 2 gilt. Es muss an den Verkaufsstellen außerdem auch eine Person anwesend sein, die das Wissen zu den Feuerwerkskörpern hat. So soll der gefährdungsfreie Umgang gesichert sein.
Man sollte außerdem wissen, dass pyrotechnische Artikel nur dann in den Verkauf gehen dürfen, wenn diese eine Verpackung in deutscher Sprache haben, die deutlich zu lesen ist und auch mit einer dauerhaften Kennzeichnung markiert ist.
Zu diesen Kennzeichnungen gehört unter anderem, dass die Bezeichnung des Gegenstandes auf der Verpackung stehen muss. Außerdem muss auch die Anschrift des Herstellers oder Einführers inklusive Telefonnummer gut lesbar auf der Verpackung enthalten sein. Es gibt viele weitere Kennzeichnungen, die eine Verpackung der pyrotechnischen Artikel enthalten muss. Wichtig ist unter anderem aber auch, dass es sich um einwandfreie und geprüfte Feuerwerkskörper handelt und diese sachgerecht verwendet werden. Mann muss beispielsweise beim Abrennen eine sichere so genannte Abschussrampe nutzen. Es darf zum Beispiel nicht nur einfach eine Flasche hingestellt werden, diese muss in einer Getränkekiste stehen. Das hängt mit der Standfestigkeit und dem Umfallen zusammen. Hat man einen Blindgänger erwischt, dann darf dieser nicht noch ein weiteres Mal gezündet werden. Kinder sollten gar nicht erst dazu ermutigt werden, Feuerwerkskörper anzuzünden, denn sie können durch die falsche Handhabung schwere Verletzung erleiden. Weiterhin ist natürlich auch zu beachten, dass man immer ausreichenden Abstand zu anderen Menschen und vor allem Menschenmassen hat.
Natürlich gehört für jeden das Silvesterfeuerwerk einfach mit dazu. Es ist Tradition geworden und kaum einer verzichtet darauf. Wer mehr möchte, der sollte sich im Internet nach einem Anbieter für pyrotechnische Artikel umsehen, denn hier ist die Auswahl weitaus größer, als in Supermärkten oder bei anderen Verkaufsstätten.
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