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Kontrollen zu Silvester im Schlosspark

Es ja nun an Silvester grundsätzlich verboten, in der Nähe von Fachwerkhäusern ein Feuerwerk anzuzünden. Dies geht mit den Änderungen vom Sprengstoffgesetz hervor. Allerdings bereiten die Bestimmungen des Silvesterfeuerwerks den Politikern und auch der Polizei Kopfzerbrechen. Erstmalig in diesem Jahr wurde von der Duderstädter Verwaltung der Stadt das Feuerwerksverbot für die Kernstadt ausgesprochen. Rückendeckung erhält die Verwaltung vom Rat.

Die Verkaufsstellen für Silvesterfeuerwerk wurden sogar gebeten, die Käufer mit einem entsprechenden Hinweis auf dieses Verbot aufmerksam zu machen. Jedoch ist dies nicht ausreichend. Hier sind die Polizei und das Ordnungsamt gefragt, denn diese müssten auch kontrollieren, dass das Verbot eingehalten würde. Allerdings ist dies flächendeckend gar nicht zu schaffen. Otto Moneke, der Polizeichef von Duderstadt, sagt dazu „Wir können das Verbot nur punktuell überwachen“. Außerdem gäbe es auch nicht nur engere Fachwerkbebauungen in Duderstadt, sie sind auch in vielen Ortsteilen und Orten von der Samtgemeinde Gieboldehausen zu finden. Hier allerdings hat es noch keinen Verwaltungs- oder Ratsbeschluss gegeben. Allerdings war man sich bei der Dienstbesprechung, die im Rathaus von Gieboldehausen stattgefunden hat, einig, dass man je nach Bebauung und Situation, über ein Feuerwerksverbot nachdenken müsse.

Es ist nicht nur das Feuerwerksverbot, bei dem man über Sondergenehmigungen entscheiden müsse, denn dies ist schließlich auch beim Abbrennen der Gartenfälle der Fall. Das Problem liegt vor allem darin, dass es keine Versicherung gibt, die für eventuelle Schäden, die bei Verbrennungen von Gartenabfällen entstehen können, aufkommen wird.

Das Feuerwerksverbot für Silvester wird immer häufiger ausgesprochen. Normalerweise könnte der Gesetzgeber auch ein allgemeines Verbot aussprechen, dass es in Ortskernen eben nicht erlaubt ist, ein Silvesterfeuerwerk abzubrennen. So müssten die Gemeinden und Verwaltungen nicht immer wieder darüber diskutieren, sondern eigentlich nur die Stadtteile aufführen, die von diesem Verbot betroffen sind. Außerdem sollte man auch den Bürgern rechtzeitig über das Verbot bescheid geben. Schließlich reichen die Hinweise tatsächlich nicht aus, denn nicht jeder wird diese bekommen. Und wenn man dann doch im Ortskern eine Rakete zündet und erwischt wird … hierüber wird nichts mitgeteilt. Wahrscheinlich gibt es eine Ermahnung oder Verwarnung. Ob es auch zu einer Anzeige kommen wird, weiß man nicht.

Sicherlich ärgert es einige, dass sie nicht dort feiern können, wo sie wollen, aber mal ehrlich, jedem sollten doch die Eigentümer wichtig sein. Denn man möchte schließlich auch nicht, wenn man selbst ein Fachwerkhaus besitzen würde, dass hier Beschädigungen durch Feuerwerkskörper entstehen. Aber es gibt ja ausreichend Möglichkeiten, wo man seine Silvesternacht verbringen und auch ein Silvesterfeuerwerk zünden kann. Und wenn es einfach nur ein Partykeller bei Freunden ist, selbst solche eine Silvesterparty kann richtig toll werden, und wenn dann gemeinsam ein Feuerwerk gezündet wird, ist das neue Jahr mit viel Freude und Spaß eingeläutet.

Foto: cossac / Pixelio