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Böller haben Brand verursacht

Feuerwerkskörper für Silvester dürfen eigentlich erst wenige Tage vor Silvester verkauft werden. Aber immer wieder kommt es dazu, dass diese trotz allem irgendwo erhältlich sind, oder sogar aus dem Vorjahr noch welche übrig waren. Kinder spielen gerne mit solchen Dingen, obwohl es verboten ist und immer wieder kommt es zu Unfällen mit Verletzten oder es gerät sogar etwas in Brand.

So auch in Berlin-Wedding, nach dem zwei Jungs von 12 und 14 Jahren Böller auf einen Balkon geworfen haben. Dadurch hat sich ein Sofa entzündet und das Feuer hat sich auf eine anliegende Wohnung ausgebreitet. Glücklicherweise ist niemand zu schaden gekommen und es gab auch keinen großen Sachschaden, denn die Polizei hat den Rauch gesehen und gleich die Feuerwehr gerufen. So konnte das Feuer schnell gelöscht werden. Die Bewohner mussten allerdings alle ihre Wohnungen verlassen. Natürlich sind die Jungs erst einmal abgehauen, wurden dann aber doch von der Polizei gefunden. Sicherlich wird auf die Beiden noch etwas zukommen, denn diese Tat bleibt nicht ungestraft.

Wieder einmal wurde dadurch gezeigt, dass Kinder die Gefahren einfach nicht einschätzen. Selbst wenn die Böller einfach irgendwo hingeworfen werden, wo keine Gefahren vermutet werden, kann es doch Folgen haben. Hier muss wieder einmal an die Eltern appelliert werden, dass diese mit den Kids reden und ausdrücklich verbieten, dass mit Böllern gespielt wird.
Es ist natürlich nicht immer einfach, die Kinder zu kontrollieren, wenn sie draußen spielen, aber dennoch können die Eltern dafür sorgen, dass Böller nicht einfach in der Wohnung herumliegen oder die Kinder sich diese kaufen.

Foto: Jürgen Reitböck / Pixelio

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Feuerwerk

Feuerwerkskörper und Kracher sollten nicht geöffnet werden!

Es ist schon normal, dass man als Teenager viel Unsinn macht und viele Sachen ausprobiert. In Heuweiler, bei Freiburg, hat ein 15-jähriger Junge aber nun etwas gemacht, was niemals gemacht werden sollte, denn er hat die Feuerwerkskörper und Kracher geöffnet.
Bei diesem Unsinn ist es dazu gekommen, dass eine Verpuffung stattgefunden hat und sich anschließend in dem Kellerraum, in welcher er werkelte, ein Feuer ausgebrochen ist.
Glücklicherweise war die örtliche Feuerwehr schnell am vor Ort und konnte das Feuer im Kellergeschoss und an den Installationen löschen.

Natürlich blieb diese Bastelei auch nicht ohne Schaden, denn insgesamt gab es einen Sachschaden von 100.000 Euro. Zudem hat natürlich auch der 15-jährige sich verletzt. Mit starken Hand- und Armverletzungen ist er ins Krankenhaus eingeliefert worden, ist aber eigentlich wieder bei guter Gesundheit.

Auf Grund das das Silvesterfeuerwerk bald ansteht, gibt es eindringliche Warnungen von der Polizei, dass Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper den Bestimmungen entsprechen sollten, nur sachgemäß genutzt werden dürfen und ein Öffnen gar nicht erst versucht sein sollte. Wie die Bastelei gezeigt hat, führen derartige Experimente zu schweren Schäden und es kann auch schlimmer ausgehen, als mit Verletzungen an Händen und Armen.

Dieses Beispiel sollte auch den Eltern eine Warnung sein, dass sie ihre Kinder nicht mir Feuerwerkskörpern spielen lassen, geschweige denn, dass Kinder diese kaufen oder in die Hände bekommen, wenn keine Erwachsenen dabei sind.

Foto: Denise Lechner / Pixelio

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Feuerwerk an Halloween

Morgen, in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, ist wieder einmal Halloween, dabei handelt es sich um einen Brauch der ursprünglich aus Irland beziehungsweise England stammt, und von dort auch nach Amerika weiter verbreitet wurde. Am intensivsten wird Halloween heute wohl in Nordamerika gefeiert, dort ist es ein regelrechter Volks – Feiertag geworden. Halloween wird auch bei uns gefeiert, allerdings nicht ganz so intensiv wie in Nordamerika. Besonders hervor tun kann man sich hierzulande, wenn man noch ein paar Kracher und Böller von Silvester übrig hat, denn der Verkauf von Feuerwerk Artikeln unter dem Jahr an Privatpersonen ist bekanntlich nicht gestattet. Es gibt Ausnahmen, da muss dann aber eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegen. Es müssen allerdings auch nicht immer Kracher und Böller sein, es gibt in den verschiedenen Feuerwerk Shops auch zahlreiche interessante Artikel die nicht nur jugendfrei, sondern auch das ganze Jahr über verfügbar sind. Als Beispiele sollen einmal rauchlose Zimmer – Fontänen, Konfettishooter und Tischfeuerwerk genannt werden. Die Effekte des jugendfreien Feuerwerk sind teilweise nicht zu verachten, und können sogar abgebrühte Kinder und Jugendlichen begeistern, wenn sie auch nicht ganz an die Effekte der Feuerwerkskörper Klasse II heranreichen.