Als Einwohner Deutschlands sollte man wissen, dass Feuerwerk nur an einigen Tagen im Jahr erlaubt ist und dass nur geprüfte Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen. Die Prüfung dieser übernimmt die) mit Sitz in Berlin. Sie ist eine von mehreren Einrichtungen, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstehen. Der Tätigkeitsbereich der Institution lässt sich mit wissenschaftlich-technisch beschreiben. Mehr als 1.700 Mitarbeiter sind für die BAM tätig, die unter der Leitung von Ulrich Panne steht.
Das Testen von Feuerwerkskörpern ist lediglich ein Fachgebiet, mit dem sich das Institut beschäftigt. Weiterhin erfolgt die Entwicklung von Ersatzmaterial für Knochen, die Unterstützung von Sachverständigen bei der Feststellung der Echtheit von Kunstgegenständen und – als einzige Behörde der Welt – die Prüfung von Castor-Behältern auf ihre Sicherheit. Ein sehr breitgefächertes Aufgabengebiet also, welches die BAM zu bewältigen hat. Zu guter Letzt werden Sachverständige mit modernen Prüfungsmethoden und –anlagen vertraut gemacht, indem sie zu Veranstaltungen in die Behörde eingeladen werden.
Die Verwendung von Feuerwerk unterliegt in Deutschland besonders strengen Regelungen, die im Sprengstoffgesetz und den Verordnungen dazu niedergeschrieben sind. Die Prüfung der Pyrotechnik erfolgt von der BAM im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wobei sowohl theoretische als auch praktische Aspekte eine große Rolle spielen und beachtet werden müssen. Feuerwerkskörper, die erfolgreich geprüft wurden, tragen eine BAM-Nummer. Danach sollten Verbraucher beim Kauf Ausschau halten. Wird die Prüfung unter den strengen Augen der Experten nicht bestanden, kommt das jeweilige Feuerwerk in Deutschland erst einmal nicht in den Handel. Je nachdem, warum die Prüfung nicht bestanden wurde, kann der Hersteller nachbessern oder die jeweilige Ausführung wird in der vorgelegten Form überhaupt nicht akzeptiert. Dann muss sich der Hersteller Gedanken über eine völlig andere Art von Feuerwerk machen. Die Abkürzung BAM und die Verantwortlichkeit für sicheres Feuerwerk hierzulande hat ein Motto hervorgebracht, auf das sich vor allem die Mitarbeiter der Behörde gern berufen: „Ohne BAM kein Bumm!“ Auch für Außenstehende leicht zu merken und ein guter Leitsatz beim Kauf von Feuerwerk.
Seit 1871 besteht die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung. Sie wurde damals aufgrund eines Erlasses des preußischen Königs als „Mechanisch-Technische Versuchsanstalt“ gegründet und war zugleich die erste königlich-preußische Versuchsanstalt. Im Jahre 1956 erhielt die Anstalt den Namen Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), 1986 wurde der Name um den Zusatz „und –prüfung“ erweitert. Die Ernennung der BAM zur Bundesbehörde im Jahr 1969 zog die unmittelbare Nachordnung hinter das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach sich. Damit gehört das BAM in den auserwählten Kreis der 69 Bundesoberbehörden, die direkt einem Bundesministerium nachgeordnet, aber keine Behörden unter sich haben. Sie sind demzufolge selbstständig tätig.
Die BAM steht der Bundesregierung in Fragen zu Chemie, Umwelt, Material und Sicherheit beratend zur Seite und arbeitet an Gesetzen, Verordnungen sowie Normen mit. Geht es um technische Sicherheit in der Öffentlichkeit, ist die BAM involviert und da von Feuerwerk ebenfalls eine Gefahr bei unsachgemäßer Nutzung ausgeht, ist es gut, dass es eine solche Einrichtung wie die BAM gibt. Sie sorgt für Sicherheit beim Umgang mit Böllern und sichert dadurch ebenfalls die Freude, die man bei einem Feuerwerk vordergründig erleben sollte.
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