Auch in diesem Jahr möchten die Österreicher zu Silvester wieder die Raketen in die Luft jagen und das neue Jahr einläuten. Aber hier muss man sich an die Regeln halten, den nicht überall sind auch alle Raketen erlaubt. So dürfen Feuerwerkskörper der Klasse I in Ortsgebieten angezündet werden. Hat man Raketen und Böller, welche eine höhere Klassen haben, ist es nicht erlaubt, diese im Ort abzufeuern. Also sollte man sich schon beim Kauf erkundigen, welcher Klasse die Raketen zugeordnet werden.
Auch die Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nicht überall verwendet werden, außerdem sind diese auch erst mit 18 Jahren erlaubt. In Klasse II fallen unter anderem Vulkaner, Knallkörper und Feuerwirbel. Erlaubt sind diese in Ortsgebieten nur dann, wenn eine Ausnahmegenehmigung vom Bürgermeister oder der Bezirkshauptmannschaft vorliegt. Allerdings wird, so die Polizei, mit Ortsgebiet ein Siedlungsraum gemeint. Raketen, welche in Orten, aber auf einem freien Feld gezündet werden, sind erlaubt und führen auch nicht zu strafen. Allerdings dürfen unter 18-jährige keine pyrotechnischen Gegenstände besitzen oder nutzen, die in Klasse II fallen. Diese dürfen auch nicht von älteren an die Jüngeren gegeben werden.
Dass Feuerwerkskörper in Menschenmengen verboten sind, sollte eigentlich jedem klar sein und auch die Gegenstände der Klasse II dürfen in geschlossenen Räumen nicht angezündet werden. Die häufigsten Vergehen sind, dass Knallkörper einfach in die Menschenmengen geworfen werden, sodass die Polizei eingreifen muss.
Natürlich sind die Verbote nicht für jeden akzeptabel und werden auch nicht eingehalten, aber das ganz eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen, vor allem, wenn es zu verletzten Personen oder beschädigten Gegenständen kommt. Es kann sogar passieren, dass eine Haftstrafe angeordnet wird, wenn etwas passiert.
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