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Pyrotechnik

Böller führten zum Tod

Silvester ist normalerweise ein Grund zum Feiern, Spaß haben und alles ist mit viel Freude verbunden. Gerade auch dann, wenn dann die Zeit für das Feuerwerk gekommen ist und alle ihre Böller und anderen Feuerwerkskörper zünden. Leider ist diese Freude aber nicht immer bei allen gegeben. Schließlich gibt es auch leicht und schwer Verletzte. In diesem Jahr musste ein Mensch sogar auf Grund eines Böllers sein Leben lassen. Hier war die Freude schnell vorbei und das neue Jahr hat ganz und gar nicht gut angefangen.

Es sind Knalltrauma, Verbrennungen oder abgerissene Finger, die Dutzende Menschen bei einem Feuerwerk zu Silvester erleiden. Es gibt natürlich noch viele weitere Verletzungen, die sich die Menschen zuziehen. Aber das sind, wenn man sich weitere schwere Folgen ansieht, die eher kleinen Verletzungen. So musste ein Mann von 33 Jahren in Bayern sein Leben lassen, weil er mit einem Böller, den er selber gebastelt hatte, hantierte. Er zündete ein paar Minuten nach Mitternacht seinen Sprengkörper. Der Böller explodierte und hat den Mann am Kopf so schwer verletzt, dass dieser am Unglücksort noch verstorben ist. Das hat die Polizei Oberbayern Süd mitgeteilt.

Weitere selbst gebastelte Feuerwerkskörper haben auch in Kiel für Probleme gesorgt. Hier verletzte sich ein Mann ebenfalls, weil er einen selber gebastelten Böller zündete und sich schwer verletzt hat. Er hat sogar eine Evakuierung von benachbarten Häusern verursacht, die Stunden dauerte. Hier mussten Dutzende Menschen ihre Wohnungen verlassen. Es ist ein Munitionsräumkommando angerückt, und hat weitere selbst gebastelte Sprengsätze entschärfen müssen. Bei der Explosion des Böllers wurde der Mann im Gesicht und der Hand schwer verletzt.

Weitere Verletzungen hat es auch in Hamburg gegeben. Hier hat sich eine 20-jährige den Finger mit einem Böller abgerissen. Eine andere junge Dame von 27 Jahren erlitt im Gesicht Verbrennungen und auch ein Knalltrauma, weil gleich neben ihrem Kopf eine Rakete explodiert war. Ein Böller hat auch einen 26-jährigen verletzt, als dieser ihn in der rechten Hand zünden wollte.

Als in München ein Mann einen Silvesterknaller gerade loslassen wollte, hat dieser seine Hand zerfetzt. Ein ebenfalls selbst gebauter Böller hat einen 70-jährigen schwer verletzt, als dieser explodiert war. In Mücheln/Sachsen-Anhalt hat es einem Mann fast die komplette linke Hand abgetrennt, als es zu einer Explosion gekommen war. Schwere Verletzungen erlitt er auch am Bauch.

Auch eine 13-jährige wurde in Völklingen/Saarland schwer verletzt. Aus einer Menschenmenge wurde ein Feuerwerkskörper geschmissen und das Mädchen getroffen. Es erlitt im Gesicht Verbrennungen zweiten Grades.

Einen Toten gab es auch in den Niederlanden. Hier ist ein 13-jähriger durch ein illegales Feuerwerk gestorben. Hier verursachten aber andere den Tod, die einen Feuerwerkskörper zündeten, der nicht zugelassen war.

Es gab noch in vielen anderen Städten Verletzte und daran ist zu erkennen, dass die Menschen noch immer viel zu unvorsichtig mit den Böllern und anderen Feuerwerkskörpern umgehen. Die Folgen lassen sich kaum vergessen, den Opfern kann man meist nur gut zusprechen.

Foto: hofschlaeger / Pixelio

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Feuerwerk

Silvesterfeuerwerk und die Sorgfaltspflicht

An Personen, wie es die Ansicht vom 10. Zivilsenats vom Oberlandesgericht ist, werden Anforderungen gestellt, wenn diese ein Feuerwerk entzünden oder veranstalten. Vor allem muss immer beim Abbrennen der Feuerwerkskörper ein Platz ausgesucht sein, an dem es keine Schäden gibt, wenn eine Rakete den falschen Weg geht.

Allerdings ist nicht auch gleichzeitig jener haftbar, der eine Feuerwerksrakete angezündet hat und ein Schaden verursacht wurde, wenn in Gebäude in der Nachbarschaft durch eine falsch gehende Rakete in Brand gerät oder zumindest die Gefahr bestand, dass ein Feuer ausbricht. Der Grund liegt hier darin, dass mangels Verschulden keine Haftbarkeit besteht, wenn alle Sorgfalt stattgefunden hat.

Es gab einen Rechtsfall, bei dem ein Beklagter eine Leuchtrakete vor einem bewohnten Haus in den Schnee steckte und anzündete. Anfangs ging die Rakete etwa 5 Meter in Höhe ist aber dann zur Seite geschwenkt und in eine Spalte zwischen Außendach und Außenwand eindrang. Hierbei wurde eine Scheune getroffen, die 12 Meter entfernt war. Hier ist die Leuchtrakete dann explodiert und hat das Gebäude innerhalb von ein paar Minuten in Brand gesetzt. Der Kläger ist ein großes Versicherungsunternehmen und hat 410.000 Euro Ersatzansprüche geltend machen wollen.

Allerdings hat das Oberlandesgericht sowie auch das Ulmer Landgericht, diese Ansprüche zurückgewiesen.

Die Begründung war eigentlich ganz einfach, denn es ergab sich keine Haftung für den Beklagten, denn die Gefahr, die durch das Eindringen in die Spalte hervorging, war für den Beklagten nicht erkennbar. Es hat sich nach der Beweisaufnahme keine Gefahr mit dem Zünden der Feuerwerksrakete ergeben. Aus diesem Grund ist der Brand ein Unglück, aber als schuldhafter Unfall seitens des Beklagten nicht darzustellen.

Mit dem Urteil hat das OLG auch darauf hingewiesen, dass in den Städten und Gemeinden während der Silvesternacht sowie auch am Neujahrstag Feuerwerkskörper gezündet werden, die nicht erlaubnispflichtig sind, solange hier kein Abbrennverbot gilt. Dies ist ein Brauch, auf den man sich einstellen müsse. Es ist hier unter anderem vom Besitzer eines Hauses oder Gebäudes zu erwarten, dass dieser die Türen und Fenster in der Silvesternacht schließe, um dem Eindringen von Feuerwerkskörpern vorzubeugen.

Dennoch sind Personen verpflichtet, einen sicheren Standort zu wählen, wenn sie ein Feuerwerk abbrennen, um keine Schäden anzurichten.

Es könne schließlich auch nicht davon ausgegangen werden, dass Raketen keinen Fehlstart haben oder fehlgehen. Daher muss ein Platz so gewählt werden, dass nach aller Voraussicht kein Schaden angerichtet werden kann. Der Kläger wird demnach also für den Schaden aufkommen müssen und die Kosten nicht erstattet bekommen.

Natürlich wird es wieder viele Silvesterfeuerwerke geben und immer wieder wird an die Bürger appelliert, dass diese vorsichtig sind, wenn sie Raketen und andere Feuerwerkskörper zünden. Es kann schließlich immer etwas passieren und darauf muss man sich als Bürger immer einstellen. Dennoch sollte man sich die Freude auf das Feuerwerk zu Silvester nicht nehmen lassen. Schließlich gibt es etwas zu feiern und man sollte keinen Trauertag daraus machen. Vorsichtig sollte man immer sein, aber das dürfte jedem eigentlich bewusst sein.

Foto: Maria Reinfeld / pixelio