Traditionell wird das neue Jahr mit Feuerwerken rund um den Globus begrüßt. An den Tagen rund um Silvester und Neujahr ist die Knallerei legal, an anderen Tagen jedoch droht gewaltiger Ärger, sollte keine Genehmigung vorliegen. Mal eben so aus Spaß am Geburtstagsabend die liegengebliebenen Böller vom letzten Jahreswechsel zünden, ist zumindest in Deutschland nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unerlaubtes Feuerwerk spielt in den Nachrichten häufig eine Rolle. Da musste die Polizei ausrücken, weil Jugendliche mit ein paar Knallern Passanten oder Autos beworfen haben, dort wurde ein Fußballspiel unterbrochen, weil die Fans Bengalos auf das Spielfeld geworfen haben. Gerade letzteres kommt immer wieder vor und hat für die Vereine einen äußerst bitteren Nachgeschmack, denn sie werden für ihre Fans zur Rechenschaft gezogen. Von empfindlichen Geldstrafen in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe bis hin zu sogenannten „Geisterspielen“, wo ein Spiel komplett ohne Zuschauer stattfindet, reicht die Palette der möglichen Strafen. Derartige Fehltritte von Fans ziehen sich durch alle Ligen und sind längst nicht nur den gefürchteten Hooligans zuzuordnen.
Sogar im Wahlkampf zur kürzlich erfolgten Bundestagswahl war Pyrotechnik im Zusammenhang mit Sportereignissen ein Thema. Jeder Dritte in Deutschland ist Mitglied eines Sportvereins. Da liegt es nahe, die Menschen darüber zu erreichen und mal eben die Sicherheit der deutschen Fußballstadien ins Wahlprogramm aufzunehmen. Bei der Wahl scheint dieser Punkt dann allerdings nicht entscheidend gewesen zu sein: Die Piratenpartei sprach sich etwa für Pyrotechnik in Stadien aus und schaffte es trotzdem nicht in den Bundestag. Vielleicht lag es aber auch daran, dass ein Großteil der Wähler gegen die Verwendung von Böllern zu solchen Großereignissen ist, da eine gewisse Gefahr für die Gesundheit von ihnen ausgeht. Immerhin gab es bereits zahlreiche Verletzungen durch Feuerwerkskörper, die zwischen die Fans oder Spieler geworfen wurden.
Fakt ist, dass ein Feuerwerk eine tolle Sache ist, sofern damit sachgerecht umgegangen wird. Nicht umsonst gibt es gesetzliche Regelungen. Sie sollen nicht nur den richtigen Umgang mit Pyrotechnik sicherstellen, sondern ebenfalls gewährleisten, dass sich keiner durch die Knallerei gestört fühlt. Nicht jeder mag es, durch ein Feuerwerk in der Nachbarschaft nachts aus dem Schlaf gerissen zu werden. Zudem darf man nicht vergessen, dass ein Feuerwerk mit Feuer zusammenhängt und dementsprechend auch Brände auslösen kann. Deshalb ist seit 2009 die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern und reetgedeckten Häusern untersagt.
Die rechtlichen Grundlagen zur Verwendung von Pyrotechnik in Deutschland sind im Sprengstoffgesetz sowie der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Hierin ist zum Beispiel die Einteilung in die verschiedenen Kategorien nachlesbar und wann welche Feuerwerkskörper an wen verkauft werden dürfen. Grundsätzlich dürfen Privatpersonen keine solchen aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Der Import ist ausschließlich Fachbetrieben mit der notwendigen Lizenz gestattet. Wer illegal Feuerwerk aus dem Ausland einführt, begeht eine Straftat und hat im Falle des Bekanntwerdens mit strafrechtlichen Schritten gegen seine Person in Form von Geld-, Bewährungs- oder Gefängnisstrafe zu rechnen. Aber auf solch ein gefährliches Abenteuer braucht man sich nicht einlassen. Ein schönes Feuerwerk gibt es nämlich auch oder gerade dann, wenn man sich an die geltenden Gesetze hält.
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