Kategorien
Feuerwerk

DFB droht Rot-Weiß Erfurt mit Strafe wegen Feuerwerk zur Stadionverabschiedung

85954_web_R_K_by_Klicker_pixelio.deFeuerwerk in Fußballstadien ist verboten. Das dürfte inzwischen auch der letzte Fußballfan mitbekommen haben. Sogar eine vom Fußballverein selbst initiierte Abschiedsfeier ist kein Grund, Pyrotechnik ins Stadion zu bringen und dort abzubrennen. So jedenfalls die Meinung des DFB und deshalb droht dem Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt nun Ärger. Anfang Oktober verabschiedeten sich Fans und Fußballverein zünftig von ihrem altehrwürdigen Steigerwaldstadion. Bis 2016 soll es aufwendig saniert werden. Gebaut wurde das Stadion im Süden der thüringischen Landeshauptstadt im Jahre 1931. Seit 1948 war es die Spielstätte vom FC Rot-Weiß Erfurt beziehungsweise Turbine Erfurt, wie sich der Club davor nannte. In den 1950er Jahren stellte jener im Spiel gegen Chemie Leipzig den bisher gültigen Zuschauerrekord auf: 47.390 Zuschauer wohnten der Begegnung bei.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands durchlebte Rot-Weiß Erfurt turbulente Zeiten, wobei das Steigerwaldstadion des Öfteren Austragungsort manch denkwürdigen Spiels war. Im letzten Jahr des Bestehens der DDR erreichte die Mannschaft den dritten Platz in der Oberliga und qualifizierte sich somit direkt für die 2. Bundesliga. Mit der Qualifikation war zugleich der Einzug in den UEFA-Pokal verbunden. Ein großartiger Erfolg für einen ehemaligen DDR-Fußballclub. Danach wurde es wechselhaft. Der Verein spielte in der Oberliga, in der Regionalliga, dann wieder eine Saison in der 2. Bundesliga und anschließend wieder in der Regionalliga. Seit der Saison 2008/09 ist der Club dauerhaft in der dritten Liga heimisch. Nach diesen vielen gemeinsamen Erlebnissen ist es kein Wunder, wenn die „Schüssel“, wie das Stadion liebevoll genannt wird, gebührend in die Umgestaltung entlassen wird.

Dem DFB aber war und ist das Feuerwerk der Abschlussfeier ein Dorn im Auge. Der Verband hat Ermittlungen gegen den Drittligaclub eingeleitet. Im November findet eine Anhörung statt, bei der der Verein Stellung beziehen muss. Die Anhörung ist notwendig, da nach Ansicht des DFB das Freundschaftsspiel von FC Rot-Weiß Erfurt gegen den FC Groningen in die Zuständigkeit des Verbands fiel. Dessen Statuten sagen aber eindeutig, dass das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion aus sicherheitsrechtlichen Aspekten verboten ist.

Der Verein wehrt sich dagegen und gibt an, dass es sich beim Spiel und bei der danach stattfindenden Abschiedsfeier um zwei voneinander unabhängige Veranstaltungen gehandelt hat. RWE-Präsident Rolf Rombach spricht von einer Pause, die zwischen den beiden Veranstaltungen lag. Das Feuerwerk war bei der Stadt ordnungsgemäß angemeldet und auch die Feuerwehr war da. Natürlich wurde die Pyroshow ebenfalls von Fachleuten geplant und durchgeführt. Alles war somit aus Sicht des Vereins und der Fans in bester Ordnung. Immerhin war RWE erst im Januar 2014 vom DFB zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt worden. In insgesamt vier Fällen hatten Fans Feuerwerkskörper im Stadion abgebrannt. Als die U23 von Borussia Dortmund im Steigerwaldstadion zu Gast war, wurde deshalb sogar das Spiel kurzzeitig unterbrochen. Diese Vorgeschichte könnte eventuell auch bei der Beurteilung der aktuellen Geschichte eine Rolle spielen. Ob es allerdings wirklich so ist, bleibt abzuwarten. Nach der Anhörung sieht die Welt vielleicht schon wieder anders aus, das bleibt zumindest dem FC Rot-Weiß Erfurt zu wünschen. Die Fans jedenfalls sind ziemlich sauer auf den DFB. Sie haben die verhängte Strafe vom Anfang des Jahres noch lange nicht vergessen und fühlen sich vom Verband „aufs Korn genommen“.

Bildquelle: © Klicker / Pixelio.de