Kaum einer mag es glauben, dass es so was gibt. Ein Verbot für Böller an Silvester und auch Neujahr. Aber nicht für ganz Villingen-Schwenningen gilt dieses Verbot. Es wurden nur zwei Teilbereiche benannt, in denen keine Feuerwerkskörper in die Luft gejagt werden dürfen. Zum einen ist es die historische Innenstadt. Diese ist mittelalterlich geprägt und es soll vermieden werden, dass irgendwelche Schäden entstehen. Zum anderen ist es das kleine Quartier in Schwenningen „Ob dem Brückle“, in dem keine Böller erlaubt sind.
Für das Verbot gab es bei dem Gemeinderat mit 40 Mitgliedern vier Stimmen dagegen und drei Enthaltungen. Der Rest stimmte dafür, sodass das Verbot für das Abbrennen der Feuerwerksraketen über Silvester und Neujahr ausgesprochen werden konnte. Das Verbot soll auch für die Bevölkerung ein Zeichen sein, dass diese zwei Stadtbereiche, die sehr sensibel sind, geschützt werden müssen. Sollten sich weitere Bereiche der Stadt als derart sensibel erklärt werden, könnte es passieren, dass es noch mehr Erweiterungen für das Verbot für der Böller geben.
Es gab Stimmen gegen ein solches Verbot, da es Probleme geben könne, das Verbot auch zu kontrollieren. Aber dieses Argument ist nicht gegen einen Beschluss in Betracht gezogen worden. Es sollen in den Stadtbereichen Streifen des kommunalen Ordnungsdienstes umherfahren, die das Verbot für die Feuerwerkskörper überwachen. Derzeit wird auch mit der Polizei verhandelt, dass diese die Kontrollen der Stadtbereiche unterstützt.
Auf unterschiedliche Weise wird die gesamte Bevölkerung davon in Kenntnis gesetzt, dass dieses Verbot besteht. Außerdem gibt es zahlreiche Informationen über das so genannte „Böllerverbot“.
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