Für einen jungen Mann (20 Jahre) und seinen Freund wurde der Kauf von Feuerwerk nicht so schön wie geplant. Sie kauften auf einem tschechischen Markt, der direkt hinter der Grenze lag, im November 2010 Feuerwerkskörper. Insgesamt waren es 2400 Feuerwerkskörper, die für ein paar Hundert Euro erworben wurden. Damit sollte es zu Silvester eigentlich ein ganz tolles Feuerwerk geben, das aber dann nicht stattfinden konnte. Die Polizei erwischte die beiden jungen Männer. Sie mussten sich nun vor dem Amtsgericht in Ludwigsburg mit dem „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ verantworten. Der 20-jähre muss, damit das Verfahren eingestellt wird, bis Mitte des Jahres 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Kumpel hat wohl die meisten Feuerwerkskörper gekauft und wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2600 Euro verurteilt.
Eigentlich waren die beiden Männer nicht mit dem Vorsatz, Artikel für das Feuerwerk zu kaufen, nach Tschechien gefahren, sondern wollten sich eigentlich mit Schuhen und Kleidung eindecken. Als ihnen aber die Feuerwerkskörper angeboten wurden, konnten sie zwar erst einmal Nein sagen, wie der 20-jährige dem Gericht erklärte, fanden dann aber das Angebot doch zu verlockend. Der Mann aus Asperg hat 20 Päckchen mit jeweils 20 Knallern gekauft. Diese wurden ihm für knapp 100 Euro angeboten. Sein, als Zeuge geladener Freund, hat für 2000 Feuerwerkskörper rund 300 Euro ausgelegt. Der 25-jährige sagte „Das war ein guter Preis“.
Natürlich dachten sich die beiden jungen Männer bei dem Kauf nicht. Vor allem auch aus dem Grund, dass die Verpackungen mit einer Artikelbeschreibung in Deutsch versehen waren. Aber ist, wie eigentlich jeder wissen muss, längst nicht ausreichend, wenn es um pyrotechnische Produkte geht. Die Feuerwerkskörper sind erst dann zulässig, wenn sie das Prüfsiegel von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) tragen. Ohne dieses sind sie für die Einfuhr, sowohl nach Deutschland als auch in das Bundesgebiet, nicht zugelassen.
Aber Zoll und auch die Bundespolizei warnen jedes Jahr aufs Neue vor den tschechischen Produkten, dass diese nicht auf Sicherheit überprüft wurden oder sogar ein gefälschtes BAM Siegel tragen. Die Behörden kennen die Sicherheitsrisiken und die Gefahr, die solche Feuerwerkskörper mit sich bringen, und warnen auch immer vor den Schnäppchenpreisen für Raketen und Böller. Das ist auch einer der Gründe, warum an den tschechisch-deutschen Grenzen immer wieder Kontrollen durchgeführt werden.
In genau eine solche Kontrolle sind der 20-jährige und 25-jährige geraten. Die Einkäufe sind natürlich direkt beschlagnahmt worden und eine Anzeige auf Grund des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz konnte nicht ausbleiben.
Die Richterin wurde bei ihrem Urteilsspruch auch sehr deutsch gegenüber dem 20-jährigen, der gerade erst seine Ausbildung zum Mechaniker beendet hatte. Sollten die Arbeitsstunden nicht mit Mitte des Jahres geleistet worden sein, dann gäbe es ein neues Verfahren und dieses Angebot gilt dann nicht mehr. Welche Strafe der 20-Jährige dann zu erwarten hat, wurde nicht gesagt.
Aber genau dieses Verfahren sollte für alle eigentlich eine Warnung sein, lieber ein wenig mehr für Feuerwerk zu bezahlen. So aber sich gehen zu können, dass es sich um legale Produkte handelt, von denen kein Risiko zu erwarten ist, wenn sie ordnungsgemäß gehandhabt werden.
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